Meine Optionen
Die häufigsten Fragen
Um eine Rechnung für Ihr Abo (z.B. das Deutschlandticket) anzufordern, loggen Sie sich im Kundenportal unter Vertragsverwaltung ein, klicken auf Vertragsdetails ansehen ("Stift") und wählen dort den Button Rechnung anfordern aus. Dort können Sie die gewünschte Rechnung für einen bereits abgerechneten Kalendermonat anfordern.
Bitte beachten Sie: Die Rechnungsfunktion im Kundenportal steht nur für die Monate ab Juli 2024 zur Verfügung. Wenn Sie die Rechnung für einen früheren Monat anfordern wollen, kontaktieren Sie bitte das MVG-Abocenter.
Bei Problemen während der Bestellung Ihres Deutschlandtickets oder MVV-Abos im MVG Kundenportal können Sie folgendes tun:
- Löschen Sie den Verlauf und Cache Ihres Browsers:
In Chrome: Öffnen Sie das Menü (drei Punkte rechts oben), wählen Sie „Weitere Tools“ und löschen Sie Ihre Browserdaten. Je nach Version finden Sie diese Funktion entweder direkt als Menüpunkt „Löschen der Browserdaten“ oder unter „Weitere Tools“).
In Firefox: Öffnen Sie das Menü (drei Striche), wählen Sie "Einstellungen", dann "Datenschutz & Sicherheit" und klicken Sie auf "Daten löschen".
In Safari: Gehen Sie in die "Einstellungen", wählen Sie "Datenschutz" und klicken Sie auf "Website-Daten verwalten". - Versuchen Sie, den Browser zu wechseln. Falls Sie beispielsweise zuvor Chrome benutzt haben, probieren Sie es mit Firefox oder Safari.
- Falls das Problem weiterhin besteht, melden Sie sich bitte über unseren Kontakt-Assistenten.
Ja. Loggen Sie sich über den Button Vertragsverwaltung ein und wählen Sie Ihren Vertrag aus. Dort können Sie über den Button Ticketmedium wechseln auf das HandyTicket oder die Chipkarte umsteigen. Bitte beachten Sie: Sie können jeweils nur eines der beiden Ticketmedien gleichzeitig nutzen. Das vorherige Ticketmedium wird ungültig, sobald Sie das neue erhalten.
Wenn Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt war, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Bitte überweisen Sie den offenen Rechnungsbetrag nicht selbstständig. Wir werden im darauffolgenden Monat die Kosten für beide Monate zusammen abbuchen. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Rücklastschriftgebühr fällig wird.