Fragen und Antworten zum MVG-Kundenportal
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Kann ich mit meinem M-Login mehrere Verträge verknüpfen?
Pro M-Login-Account können Sie jeweils eine Vertragsnummer verknüpfen. Bitte nutzen bzw. erstellen Sie für zusätzliche Verträge jeweils einen weiteren M-Login-Account.
Muss ich mein Abo (neu) verknüpfen?
- Für ein Abo mit Chipkarte gilt: Eine neue Verknüpfung ist notwendig, wenn Sie im Kundenportal Änderungen vornehmen wollen, z.B. an Ihren Kundendaten oder Ihrem Abo. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung geht das schnell und einfach.
- Kund*innen, die ein Abo als HandyTicket besitzen, müssen nicht aktiv werden. Ihr Abo ist automatisch verknüpft.
Bitte beachten Sie: Pro M-Login-Account können Sie jeweils eine Vertragsnummer verknüpfen.
Mein Abo als HandyTicket wird nicht in der MVGO angezeigt, was kann ich tun?
Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Fehlersuche, wenn Ihr Abo als HandyTicket nicht in der MVGO angezeigt wird.
Kommen noch weitere Funktionen im neuen Kundenportal hinzu?
Vsl. bis zum Jahresende können Sie im neuen Kundenportal
- eine neue Chipkarte bestellen, falls Sie Ihre alte verloren haben,
- Ihre Rechnungen digital abrufen (ab sofort möglich mit dem Button Nachweis von Zahlungen unter Vertragsverwaltung )
- Ihre Zahlweise (jährlich/monatlich) ändern.
Muss ich mich im neuen Kundenportal erneut registrieren?
Nein. Sie können sich ganz normal mit Ihrem bestehenden M-Login anmelden. Falls Sie noch keinen M-Login haben, registrieren Sie sich bitte, sobald Sie bei der Nutzung des Kundenportals dazu aufgefordert werden.