Das Planfeststellungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das erforderlich ist, um größere Infrastrukturprojekte, wie z.B. den Bau oder die Änderung von Tramstrecken, zu genehmigen. Die zuständige Behörde für das Bauvorhaben Tram Johanneskirchen ist die Regierung von Oberbayern (ROB).
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens kann sich jede*r schriftlich bei der ROB zum Projekt äußern. Den zeitlichen Ablauf des Verfahrens und den Zeitpunkt für die Öffentlichkeitsbeteiligung legt die ROB fest. Sie gibt die Termine auch öffentlich bekannt. Nach der Prüfung aller Einwände wird der sogenannte Planfeststellungsbeschluss erlassen, der die rechtliche Grundlage für die Ausführung des Projekts bildet.