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  6. FAQ zum Schadensmanagement

Wie lange habe ich Zeit, meinen Schadensersatzanspruch bei der Stadtwerke München GmbH geltend zu machen?

Bei Sachschäden beträgt die Frist 3 Jahre ab Kenntnis bzw. Kennenmüssen von Schaden und Schädiger. Die Frist beginnt mit dem letzten Tag des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist. Bei Personenschäden beträgt die Frist 30 Jahre ab dem Schadentag.

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Für welche Schäden ist das Schadensmanagement zuständig? Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in den folgenden Bereichen: Straßenbahn U-Bahn Buslinien 30 bis 199 (bei Bussen von privaten Kooperationspartnern, die in unserem Auftrag Linienverkehre fahren, ermitteln wir für Sie den richtigen Ansprechpartner) Firmen-/Dienstfahrzeuge, Geschäftswägen Sonderfahrzeuge Infrastrukturanlagen: U-Bahnhöfe, Fahr-/Rolltreppen, Stein-/Festtreppen, Aufzüge, Haltestellenständer, Wartehallen, Trenngitter, Gleisanlagen, Oberleitungen, Drahtsitze, Piktogramme, etc. Baumaßnahmen des Ressorts Mobilität Falschparker und Behinderungen
Was muss ich vor Ort tun, wenn ich in einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug der Stadtwerke München GmbH verwickelt bin? Genaue Daten zu Unfalltag, -ort und -zeit Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notieren (bei Fahrzeuggespannen: Zugfahrzeug und Anhänger) Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge Fotos von den Beschädigungen Name, Anschrift und Telefonnummer von Zeugen Polizei hinzuziehen (bei Unklarheiten oder Personenschäden)
Wo ist die Stadtwerke München GmbH, Ressort Mobilität, versichert? Die Stadtwerke München GmbH ist ein sog. Eigenversicherer - das bedeutet, dass wir von der Versicherungspflicht befreit sind und keine Haftpflichtversicherung haben, sondern berechtigte Ansprüche zunächst selbst oder ggf. mit Hilfe einer beauftragten externen Rechtsanwaltskanzlei regulieren.
Wie melde ich meinen Schaden bei der Stadtwerke München GmbH an? Am besten nutzen Sie das Kontaktformular - so ist sichergestellt, dass bereits beim ersten Kontakt alle wichtigen Angaben übermittelt werden, was Nachfragen reduziert und uns die Bearbeitung erleichtert.
Welche Unterlagen benötige ich zur Geltendmachung meiner Schadensersatzansprüche? Grundsätzlich gilt: Der Geschädigte steht in der Nachweispflicht und muss Fotos der Beschädigungen sowie Belege zur Schadenhöhe einreichen. Bei einem Schaden ab 1.500 EUR wird ein Gutachten eines Sachverständigen benötigt. Die Begutachtung wird nicht von unserer Seite durchgeführt. Bei einem geringeren Schaden genügt ein Kostenvoranschlag in Verbindung mit aussagekräftigen Fotos. Zur schnelleren Abwicklung des Schadensfalles bitten wir Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben.
Wie reiche ich Unterlagen ein? Ihre Unterlagen zum Schaden lassen Sie uns am besten per Post oder via E-Mail zukommen.
Kann ich meinen Schadenersatzanspruch auch telefonisch geltend machen? Nein, Schadensersatzansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden. Sobald der Vorgang bearbeitet wurde, nennen wir Ihnen einen direkten Ansprechpartner.
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anfrage? Die Vorgänge werden chronologisch abgearbeitet. Wir bitten um Verständnis - sobald der Vorgang bearbeitet wurde, erhalten Sie baldmöglichst Rückmeldung.
Ab wann kann ich den mir entstandenen Schaden bei der Stadtwerke München GmbH anmelden? Wenn der Vorfall der Leitstelle gemeldet wurde und/oder ein Verkehrsmeister vor Ort war, haben wir die Daten in der Regel am nächsten Werktag (Montag - Freitag) vorliegen. Aufgrund dessen bitten wir Sie, den Ihnen entstandenen Schaden erst am darauffolgenden Tag dem Schadensmanagement zu melden.
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