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Wo finde ich meine Abonummer?

Sie finden Ihre Abonummer im MVG Kundenportal, der App MVGO oder im Verwendungszweck einer Abbuchung von Ihrem Bankkonto.

  • MVG Kundenportal: Sie finden Ihre Abonummer im MVG Kundenportal unter Vertragsverwaltung. 
  • App MVGO: Nutzen Sie die App MVGO für Ihr HandyTicket? Dann klicken Sie auf das Ticket, um Ihre Abonummer zu finden. Sie wird als "Abo-Kundennummer" unter dem QR-Code angezeigt. 
  • Bankkonto: Sie finden die Nummer auch im Verwendungszweck der entsprechenden Abbuchung von Ihrem Bankkonto. 

Weitere Themen

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FAQ zur Verbundraumerweiterung
FAQ zum Abo und zum Abo als HandyTicket
FAQ zum Airport-City-Day-Ticket
FAQ zum 365-Euro-Ticket MVV
FAQ zum Ermäßigungsticket
FAQ zum Deutschlandticket Job
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FAQ zu den Zahlungsmitteln bei der MVGO

Verwandte Beiträge

Ab wann kann das MVV-Abonnement beginnen? Das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Mit der StarterCard können Sie optional sofort zu günstigen Konditionen ins Abo einsteigen. Bei der Bestellung eines Abonnements in einem MVG Kundencenter können Sie die StarterCard zum rechnerischen Tagespreis einer Monatskarte von jedem Tag an bis zum Beginn des Abos miterwerben.
Müssen Vertragspartner*in und Kontoinhaber*in identisch sein? Nein, bei Ihrer schriftlichen Bestellung per Post/Fax oder im Kundencenter müssen Sie nur eine Vollmacht der abweichenden Kontoinhaber*in nachweisen. Bei einer Online-Bestellung müssen Vertragspartner*in und Kontoinhaber*in nicht identisch sein.
Wie kann ich zahlen? Die Bezahlung Ihres MVV-Abonnements erfolgt je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren).
Was ist der Unterschied zwischen monatlicher und jährlicher Zahlung? Bei jährlicher Zahlung wird der gesamte Preis für das Jahresabo auf einmal von Ihrem Konto abgebucht. Bei monatlicher Zahlung wird der Monatspreis monatlich von Ihrem Konto abgebucht.  Bei beiden Varianten bekommen sie zwei Freimonate. Bei jährlicher Zahlung haben sie zusätzlich einen Preisvorteil, der je nach Geltungsbereich variiert.
Wann wird abgebucht? Bei monatlicher Zahlung erfolgen die Abbuchungen stets für den aktuellen Monat zum Monatsanfang (seit September 2024: am Monatsersten). Sie zahlen nur 10 von 12 Monaten. Bei jährlicher Zahlung erfolgt die Abbuchung des Jahrespreises am Jahresersten. Sie zahlen nur 10 von 12 Monaten.
Wird mein MVV-Abonnement automatisch verlängert? Sowohl bei monatlicher als auch bei jährlicher Zahlung wird Ihr Abonnement automatisch verlängert.
Was ist der Unterschied zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren MVV-Abonnement? Persönlich Das Ticket gilt nur für Sie. Es ist nicht auf Dritte übertragbar. Zur Legitimation bei Kontrollen brauchen Sie zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis. Ticket zuhause vergessen und kontrolliert worden? Einfach innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 auf 7 Euro, sofern Sie das Abo bei der MVG abgeschlossen haben. Die persönliche Variante ist auch als HandyTicket erhältlich.  Übertragbar Das Ticket ist nicht personengebunden - Mehrere Personen können die Karte abwechselnd nutzen. Damit ist die übertragbare Variante praktisch für Familien oder kleine Firmen und Abteilungen. Bei Verlust gibt es keinen Ersatz. Das erhöhte Beförderungsentgelt bei einer Fahrscheinprüfung beträgt 60 Euro, eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. 
Welche Abos gibt es als HandyTicket? Folgende Abos sind in der persönlichen Variante als Handyticket erhältlich: Deutschlandticket Deutschlandticket Job Ermäßigungsticket 365-Euro-Ticket MVV MVV Abo MVV Abo 9 Uhr MVV Abo 65 Übertragbare Abos können nicht als HandyTicket genutzt werden. Alle Infos zum Abo als HandyTicket
Was mache ich, wenn ich längere Zeit krank bin? Für die MVV Abos gilt: Sollten Sie einmal länger als 14 Tage fahrunfähig krank sein, erstatten wir Ihnen bei Vorlage eines Nachweises den anteiligen Fahrpreis von bis zu 60 Tagen im Vertragsjahr. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht aus, der Nachweis muss explizit die Fahrunfähigkeit bestätigen. Die Vorlage des Originals/einer Kopie ist per E-Mail an abocenter@mvg.de persönlich in einem unserer Kundencenter  per Post an Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), MVG AboCenter, 80287 München möglich. Eine Erstattung aufgrund einer Fahrunfähigkeit ist bei der übertragbaren Variante nicht möglich. Bitte beachten Sie die eigenen Erstattungsregeln des Deutschlandtickets.
Ich möchte die Zonen meines Abos wechseln. Wann und wie kann ich das ändern? Der Wechsel des Geltungsbereichs ist im MVG AboService zu jedem Monatsersten möglich. Die Bestellung muss zehn Tage vor dem gewünschten Änderungstermin online über das MVG Kundenportal oder persönlich im Kundencenter oder aufgegeben werden.
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