Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts wurde ein Gutachten zu elektromagnetischen Feldern durchgeführt. Dieses hat ergeben, dass die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) eingehalten werden. Die wesentliche Quelle, das Gleichrichterwerk, wird beispielsweise baulich abgeschirmt. Das Gutachten wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur öffentlichen Einsichtnahme durch die Regierung von Oberbayern ausgelegt.