Sofern in Bezug auf die Dokumentation im Rahmen der Beweissicherung dem Bauprojekt zuzuordnende Folgeschäden auftreten, können die Betroffenen diese bei den SWM geltend machen.
Sofern in Bezug auf die Dokumentation im Rahmen der Beweissicherung dem Bauprojekt zuzuordnende Folgeschäden auftreten, können die Betroffenen diese bei den SWM geltend machen.