Gegen eine Absenkung der Bauflächen und damit von Teilen des Betriebshofs sprechen zahlreiche Gründe. Zunächst ist festzuhalten, dass die neuen Gebäude nicht wesentlich höher sind als der Bestand. Zudem weisen sie durch ihre Höhe eine Schallschutzwirkung auf. Darüber hinaus wäre eine Absenkung mit einer Neigung der Gleisstrecken verbunden, was technisch nur aufwändig realisierbar wäre. Somit wäre, selbst wenn man die technische Umsetzbarkeit verfolgen würde, eine Absenkung nur zu einem hohen Preis machbar, was die Wirtschaftlichkeit des Neubaus gefährden würde.