Die Planung des Trambetriebshofs wird fortlaufend schalltechnisch begutachtet. Sowohl für das Flächennutzungsplanverfahren als auch für das Planfeststellungsverfahren reichen wir ein dem Planstand entsprechendes Gutachten ein. Die Berechnungen für die einzelnen Immissionsorte (IO) zeigen, dass die vorgesehenen Maßnahmen den Schutz der Anwohner*innen gewährleisten.
Die Lärmschutzwand 4 an der Lauensteinstraße setzen wir im westlichen Bereich kurz nach dem Fußgängereingang in einer Schrägstellung fort, um die Anwohner*innen der Lauensteinstraße vor den Schallemissionen der Abstellanlage zu schützen. Die aktuellen schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass diese Planung ausreicht. Betriebliche und bautechnische Hindernisse beim Bau eines fugendichten Lückenschlusses zwischen der Lärmschutzwand an der Abstellanlage (LSW 2) und der LSW 4 sowie eine dadurch entstehende zusätzliche Verschattung der Kleingärten haben zu der Entscheidung geführt, die Planungen beim aktuellen Stand zu belassen.