Die Höhe der Lärmschutzwand 1 ist in direktem Zusammenhang mit der Verschattung der angrenzenden Grundstücke zu sehen. Variantenbetrachtungen haben ergeben, dass eine Erhöhung der LSW 1 von zwei auf drei Meter die Schallimmissionen in den direkt angrenzenden Grundstücken der Traunreuter Straße nicht entscheidend senkt. Denn die Lärmschutzwand 1 absorbiert in erster Linie die direkt daneben entstehenden Emissionen der Fahrzeugbewegungen auf dem Abnahmegleis. Die größte schallmindernde Wirkung entsteht dabei bodennah am Gleiskörper. Gleichzeitig haben sich die Teilnehmer*innen an den Bürgerbeteiligungsterminen tendenziell für bessere Lichtverhältnisse als für eine Erhöhung der LSW 1 ausgesprochen. Somit reichen wir die Planung mit zwei Meter Höhe der LSW 1 in das Planfeststellungsverfahren ein.
Individuelle Lösungen in bestimmten Teilabschnitten sind jedoch im Zuge der angekündigten, detaillierten Planung möglich. Diese Kompromisslösungen sollen auch vertraglich festgehalten werden.