Ja. Die im Schallgutachten betrachteten Immissionsorte, für die die Berechnung erfolgen, haben eine Höhe, die dem 1. Obergeschoss entspricht.
Ja. Die im Schallgutachten betrachteten Immissionsorte, für die die Berechnung erfolgen, haben eine Höhe, die dem 1. Obergeschoss entspricht.