Die Situation am zentralen Betriebshofparkplatz werden wir während des Planfeststellungsverfahrens weiter betrachten. Für das Gebiet fehlt ein gültiger Bebauungsplan, sodass die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft noch nicht eindeutig festgelegt werden konnte. Die Bewertung der Genehmigungs- und Fachbehörden wird im weiteren Verlauf ergeben, ob zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Hierbei binden wir die betroffenen Grundstückseigentümer*innen ein.
Individuelle Lösungen in bestimmten Teilabschnitten sind im Zuge der angekündigten, detaillierten Planung möglich. Diese sollen auch vertraglich festgehalten werden.