Eine pauschale Antwort ist hier leider nicht möglich. Fest steht: Die Werkstattgebäude verschatten nicht, da sie rund 65 Meter von anderen Grundstücken entfernt sind. Die Einhausung im Norden sowie die zwei Lärmschutzwände der Abstellanlage mit ihrer Höhe von sieben Metern im Nordteil haben einen Abstand von zirka zwölf Metern zu benachbarten Grundstücken. Hier könnte es punktuell zu Verschattungen kommen. Die Lärmschutzwand am Abnahmegleis mit einer Höhe von zwei Metern hingegen wird wenig Verschattung verursachen.