Als öffentlicher Träger sind wir zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Schallschutzmaßnahmen werden durch normativ-gesetzliche Grenzwerte definiert. Eine mögliche Erhöhung unter der Berücksichtigung des Charakters des Immissionspunkts (Höhe der Nachbargebäude, Wind, Verschattung, städtebauliche Verträglichkeit usw.) haben wir geprüft. Die dabei angestellten schalltechnischen Berechnungen haben eine ausreichende Schutzwirkung der bestehenden Planungen ergeben. Sie stehen im Einklang mit den von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgeschriebenen Werte für reine Wohngebiete von 35 db(A) nachts und 50 db(A) tagsüber.