Das Abnahmegleis benötigt eine ausreichende Länge, um Testfahrten durchführen zu können. Eine Verlegung auf die Westseite wäre nur möglich, wenn die gesamte Anordnung der Funktionsbereiche des Betriebshofs umgelegt würde. Mit der Folge, dass insbesondere die Werkstätten mit ihren vorgelagerten Rangierbereichen näher an die Wohnbebauung heranrücken. Dies wäre dem Schutz der Anwohner*innen vor Lärm abträglich.