Eine Ausgleichsfläche, die den strengen gesetzlichen Anforderungen zur Kompensation von Flächenversiegelung genügt, muss ökologisch aufwertbar sein. Das heißt, es müssen dort beispielsweise ausreichend neue Pflanzen wachsen können. Das Wäldchen mit seiner bestehenden Bepflanzung ist nach diesen Kriterien nicht als Ausgleichsfläche geeignet. Die geplante Ausgleichsfläche an der Lauensteinstraße kann im Gegensatz dazu neu beplant und bepflanzt werden, um diese Kriterien ortsnah zu erfüllen.