Die Untersuchungen zur Verkehrsplanung sind mit der Entwurfsplanung zunächst abgeschlossen. Die umliegenden Schulen sind dabei berücksichtigt worden. Der durch den Betriebshof zusätzlich entstehende Verkehr ist im Vergleich zum bestehenden Aufkommen zu vernachlässigen. Darüber hinaus verteilt sich der Verkehr durch Beschäftigte aufgrund der Schichtdienste über den Tag und ballt sich nicht zu Schulbeginn oder Schulende. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens prüfen die Träger öffentlicher Belange, in diesem Fall das Mobilitätsreferat, die öffentliche Erschließung des Betriebshof nochmals.