• Über die MVG
  • Karriere
  • Presse
    • Sprache:Deutsch
    • Sprache:English
    • Sprache:Italiano
    • Sprache:Français
    • Sprache:Español
    • Sprache:Türkçe
    • Sprache:Українська
    • Sprache:Русский
    • Sprache:日本語
    • Sprache:中文
Zur Startseite
  • Verbindungen
  • Abos & Tickets
  • Service & Kontakt
  • Projekte
  • Kundenportal
  • Startseite
  • Verbindungen
  • Abos & Tickets
  • Service & Kontakt
  • Projekte
  • Kundenportal
  • Über die MVG
  • Karriere
  • Presse
    • Sprache:Deutsch
    • Sprache:English
    • Sprache:Italiano
    • Sprache:Français
    • Sprache:Español
    • Sprache:Türkçe
    • Sprache:Українська
    • Sprache:Русский
    • Sprache:日本語
    • Sprache:中文
  • Kundenportal
  1. Startseite
  2. Service & Kontakt
  3. FAQ zu allen Themen
  4. Tram-Betriebshof Ständlerstraße
  5. Können zur Verkehrsberuhigung die Kopischstraße und ein Teilabschnitt der Traunreuter Straße als Spielstraße ausgewiesen werden?
  6. Tram-Betriebshof Ständlerstraße

Können zur Verkehrsberuhigung die Kopischstraße und ein Teilabschnitt der Traunreuter Straße als Spielstraße ausgewiesen werden?

Hierzu haben wir folgende Stellungnahme des Mobilitätsreferats erhalten:

Mit der umgangssprachlichen „Spielstraße“ ist meist ein verkehrsberuhigter Bereich – Zeichen 325 StVO – gemeint. Verkehrsberuhigte Bereiche – beschildert mit Zeichen 325/326 StVO – müssen optisch den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion für zu Fuß Gehende überwiegt und der Fahrverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat.

Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Bereiches wird z.B. erreicht durch niveaugleichen Ausbau über die gesamte Straßenbreite, durch Gestaltungselemente zur Sicherung und Abgrenzung von reinen Aufenthaltsflächen gegenüber Flächen, die auch für den ruhenden und fließenden Verkehr zur Verfügung stehen sowie durch geschwindigkeitshemmende Elemente, wie Fahrgassenversätze, Einengungen und Aufpflasterungen. Ein verkehrsberuhigter Bereich soll also eine Mischverkehrsfläche eigener Art sein und keine Fahrbahn oder Gehbahn besitzen, dass ein friedliches, verkehrssicheres Nebeneinander ermöglicht.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig – was meist die größte Hürde für einen gut funktionierenden verkehrsberuhigten Bereich ist, denn dies bedeutet, dass die Parkmöglichkeiten vor den Häusern meist erheblich eingeschränkt werden müssen –, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, sowie zum Be- und Entladen. Eine solche Ausbauform wird grundsätzlich nur in reinen, relativ kurzen Wohnstraßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen für sinnvoll erachtet. Für die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich müssten die angesprochenen Straßen baulich umgestaltet werden. Der aktuelle Straßenausbauzustand lässt eine entsprechende Anordnung nicht zu.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Mobilitätsreferat zur Verfügung.

Weitere Themen

FAQ zum Deutschlandticket
FAQ zur Verbundraumerweiterung
FAQ zum Abo und zum Abo als HandyTicket
FAQ zum Airport-City-Day-Ticket
FAQ zum 365-Euro-Ticket MVV
FAQ zum Ermäßigungsticket
FAQ zum Deutschlandticket Job
FAQ zum MVG-Fundbüro
FAQ zum Schadensmanagement
FAQ zur App MVGO
FAQ zum EBE
FAQ zum MVV Abo Job
FAQ zu MVG-Kundenportal
FAQ zur Mobilitätspartnerschaft
FAQ zu MVG Rad
FAQ zum HandyTicket
FAQ zum Mobilitätsbudget
FAQ zur Barrierefreiheit
FAQ zum Schulprojekt U-Bahn
FAQ zum Schulprojekt Bus
FAQ zu den Mobilitätstrainings
FAQ zum Bau der U9
FAQ zur Tram-Nordtangente
FAQ zur Tram Münchner Norden
FAQ zum MVG-Innovator
Tram-Betriebshof Ständlerstraße
FAQ zum neuer U-Bahn-Betriebshof in Neuperlach Süd
Automatenreklamation
Tram Johanneskirchen
Foto- und Drehgenehmigung
FAQ zum Update U3/U6
FAQ zu MVVswipe
FAQ zu den Zahlungsmitteln bei der MVGO
FAQ zu Events

Verwandte Beiträge

Wie lange dauert der Bau? Aktuell gehen wir von einer Bauzeit bis Anfang der 2030er-Jahre aus.
Warum wird der Betriebshof insgesamt größer? Der Münchner Stadtrat hat sich mehrheitlich in verschiedenen Beschlüssen klar zur Verkehrswende bekannt, um die Stadt lebenswerter zu machen und zudem konkreten Klimaschutzvorgaben gerecht zu werden. Die Tram ist dabei ein zentraler Baustein für den ÖPNV-Ausbau. Die politisch beschlossenen Neubaustrecken erfordern mehr Fahrzeuge, zuletzt wurden 2019 insgesamt 73 Fahrzeuge vom Typ Avenio bestellt. Abstellung und Wartung sind nur durch einen weiteren Betriebshof möglich. Die vorhandenen Flächen müssen dazu so effizient wie möglich genutzt werden. Die Berücksichtigung der Belange der Anwohnenden ist uns dabei sehr wichtig.
Wieviel kostet der Neubau? Wir gehen derzeit von einem Gesamtvolumen von gut 450 Millionen Euro aus. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass es sich um eine Schätzung handelt, die die Preisentwicklung bis Mitte der 2020er-Jahre berücksichtigt.
Warum wurden die Abstellhallen gestrichen? Wie viel Geld wurde dadurch eingespart? Gegenüber der ersten Planung haben wir uns entschlossen, auf die Abstellhallen zu verzichten. Die derzeitigen Rahmenbedingungen haben den Druck auf die kommunalen Finanzen erhöht. Daher wurde rund ein Drittel der vormals veranschlagten Projektkosten eingespart. Der größte Posten waren dabei die Abstellhallen. Keine Option wären allerdings Einsparungen auf Kosten des Schallschutzes.
Erhalten benachbarte Eigentümer*innen eine Entschädigung wegen Wertminderung? Eine pauschale Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich. Ob etwaige Ansprüche bestehen, müsste erst eine individuelle Prüfung durch die Regierung von Oberbayern zeigen.
Warum wurden lange keine neuen Informationen herausgegeben? Die Planung für den neuen Tram-Betriebshof war von Anfang an sehr komplex und zeitaufwändig. Sie musste zudem aufgrund veränderter Rahmenbedingungen neu begonnen werden. In der ersten Planung zwischen 2015 und 2018 haben wir drei öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt. Zur aktuellen dritten Phase haben wir regelmäßig gegenüber dem zuständigen Bezirksausschuss Sachstandsberichte abgegeben, gerade im Falle von Umplanungen. Eine detaillierte Unterrichtung der Anwohnenden sowie der Öffentlichkeit war aus unserer Sicht erst bei einer belastbaren Planungsreife sinnvoll, die mittlerweile erreicht ist.
Wie sieht der Zeitplan für den Tram-Ausbau aus? Das Netz der Trambahn soll alleine in den nächsten Jahren um mehr als 15 Kilometer erweitert werden. Drei große Projekte werden so Münchens Stadtteile und die bestehenden ÖPNV-Strecken noch besser vernetzen und dazu beitragen, dass die U-Bahn in der Innenstadt entlastet wird: Die Tram-Westtangente verbindet fünf Stadtteile im Münchner Westen. Sie vernetzt drei U-Bahnlinien (U3, U5, U6), vier Tramlinien und sechs S-Bahnlinien am Bahnhof Laim in Nord-Süd-Richtung. Wir planen, die neue Tramstrecke ab 2025 abschnittsweise in Betrieb zu nehmen. Die Tram Münchner Norden, eine geplante Verlängerung der Linie 23, erschließt das städtebauliche Entwicklungsgebiet Neufreimann und verbindet es am Kieferngarten mit der U6. In einem zweiten Schritt wird die Querverbindung durch die Heidemannstraße zum U2-Bahnhof Am Hart realisiert. Die verlängerte Linie Tram 23 kann voraussichtlich ab Ende 2027 in Betrieb genommen werden, die Linie 24 nach Am Hart zu einem späteren Zeitpunkt. Das dritte Großprojekt, die Tram-Nordtangente, macht den Weg frei für stadtteilübergreifende Verbindungen, zum Beispiel zwischen der Amalienburgstraße im Münchner Westen und dem Arabellapark im Münchner Osten. Auf dieser Relation würden sieben U-Bahnlinien, sieben Straßenbahnlinien und zahlreiche Buslinien verknüpft. Im Nordosten erreichen Fahrgäste dann mit der Tram die S8 zum Flughafen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass eine stufenweise Inbetriebnahme ab voraussichtlich 2025/2026 möglich sein wird. Neben den drei genannten Tram-Projekten befinden sich aktuell noch acht weitere in Prüfung. 
Wann fährt auf den neuen Tramstrecken der erste Zug? Die erste Teilinbetriebnahme für die Tram-Westtangente erfolgt nach jetzigem Stand Ende 2025. 
Wie wird mit dem Thema Park, Hund und Klo umgegangen? Wir haben beschlossen, den geplanten Park öffentlich zugänglich zu machen. Damit gilt dieser als Allgemeingut, und es liegt an jedem einzelnen, den Park dementsprechend zu nutzen und zu behandeln. Für Hunde empfehlen wir die Aufstellung von Hundekottütenspendern. Die Anbringung liegt jedoch nicht in unserem Zuständigkeitsbereich.
Kann die Lichtsimulation zur Verfügung gestellt werden? Ja. Die Lichtsimulation wurde ausgearbeitet und wird in Kürze auf der Projektseite veröffentlicht.
  • MVG-Newsletter
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB für unsere Dienste
  • Mitarbeiter-Login
  • Zu den SWM
  • Fahrplandaten
  • Verträge kündigen
  • Compliance & Hinweisgebersystem
© Copyright MVG 2025
Ein Angebot der Logo SWM