Hierzu haben wir folgende Stellungnahme des Mobilitätsreferats erhalten:
Die Einrichtung von Parklizenzgebieten hat sich als effektive Nutzung vorhandenen Parkraums erwiesen. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist für die Einrichtung eines solchen Gebiets ein nachgewiesener Mangel an Stellplätzen für Bewohner*innen auf Privatgrund und ein dauerhafter, erheblicher Parkdruck erforderlich. Der Parkdruck ist im Rahmen einer Untersuchung, veranlasst durch die Verwaltung, zu erheben. Bei tatsächlichem Bedarf erfolgt die Parkraumlizenzierung gemäß festgelegten rechtlichen Vorgaben.
Aktuell wird bereits im Bereich der Erschließung des künftigen Trambahnbetriebshofs über die Ständlerstraße/Schwanseestraße eine Beschlussvorlage vorbereitet mit einem zu beschließenden Lizenzgebiet „Scharfreiterplatz“. Weiterhin ist geplant, in folgenden Beschlussvorlagen unter anderem neue Untersuchungsgebiete, östlich entlang der S- Bahngleise (ab Giesinger Bahnhof) beschließen zu lassen. Im weiteren Verlauf werden weitere Parklizenzgebiete sukzessive untersucht und ausgebaut.
Wir bitten um Verständnis, dass eine hohe Nachfrage zur Einrichtung von Parklizenzgebieten besteht und die Realisierung aufgrund von verwaltungsinternen und politischen Faktoren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Entwicklung der Nachfrage im o.g. Gebiet ist weiterhin zu beobachten.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Mobilitätsreferat zur Verfügung.