Daten zu geleisteten Zahlungen werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten 10 Jahre lang aufbewahrt. Alle anderen personenbezogenen Daten werden spätestens mit Ablauf von 3 Jahren nach dem Jahr der Erhebung gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Geltendmachung/Abwehr von rechtlichen Ansprüchen erforderlich ist.
Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen der MVG für Kontrollbeanstandungen unter www.mvg.de/datenschutz-ebe.