Wenn Sie bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen konnten, haben Sie die Möglichkeit, dieses innerhalb von 14 Tagen nachzureichen. Je nach Verkehrsmittel gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten:
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Bei S-Bahn München: Ist die Deutsche Bahn (DB) zuständig. Ihr Ticket können Sie direkt bei der Fahrpreisnacherhebung der DB nachreichen.
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Bus ab Linie 199: Für die Fahrpreisnacherhebung ist der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) zuständig. Für weitere Informationen besuchen Sie die MVV-Seite.
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U-Bahn, Bus (bis Linie 199) und Trambahn: Sie können Ihr Ticket über das MVG-Kontakt-Formular nachreichen.