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  6. FAQ zum MVV Abo Job

Kann ich mich mit anderen Unternehmen zusammenschließen, wenn ich nicht die 100 Teilnehmer*innen erreiche?

Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie diesen Zusammenschluss eigenständig koordinieren und uns, der MVG, schließlich einen Kontakt nennen, über den die gesamte Abwicklung samt Datenaustausch stattfinden kann.

Weitere Themen

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FAQ zum Abo und zum Abo als HandyTicket
FAQ zum Airport-City-Day-Ticket
FAQ zum 365-Euro-Ticket MVV
FAQ zum Ermäßigungsticket
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Foto- und Drehgenehmigung
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FAQ zu MVVswipe
FAQ zu den Zahlungsmitteln bei der MVGO

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Was muss ich als Unternehmen tun, um das MVV Abo Job bestellen zu können? Das ist ganz einfach! Melden Sie sich gerne bei unseren MVV Abo Job-Ansprechpartner*innen. Nach einer individuellen Beratung wird klar, ob Ihr Unternehmen die Bestell-Kriterien erfüllt. Wenn dem so ist, schließt die MVG unmittelbar einen Rahmenvertrag mit Ihnen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Bestellung beachtet werden? Es sind mindestens 100 Teilnehmer*innen innerhalb eines Rahmenvertragsjahres notwendig.
Muss ich als Unternehmen die MVV Abo Job-Tickets bezuschussen? Nein, das müssen Sie nicht. Wenn Sie jedoch möchten, kann dies auch im Zuge des Servicepakets über die MVG abgewickelt werden.
Was ist mit den Mitarbeiter*innen, die bereits ein Abo haben? Diese können ebenfalls ein MVV Abo Job bestellen, den gewünschten Beginn für das MVV Abo Job angeben und die bisherige MVG-Abonummer (beginnend mit den Ziffern 75) nennen. Wir kündigen das bisherige MVG-Abo dann zu dem gewünschten Termin. Haben Ihre Mitarbeiter*innen ein Abo von der Deutschen Bahn, dann muss das Abo selbstständig von Ihren Mitarbeiter*innen gekündigt werden, um das MVV Abo Job-Angebot der MVG nutzen zu können. 
Was ist das „Servicepaket“? Unser Servicepaket bedeutet für Sie maximale Unterstützung. Legen Sie die Abwicklung komplett in unsere Hände! Wir kümmern uns von der individuellen Beratung Ihrer Mitarbeiter*innen über die Bestellung bis zum Versand der Chipkarten. Und falls Sie die Fahrscheine der Mitarbeiter*innen bezuschussen möchten, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung.
Was, wenn ein*e Mitarbeiter*in das Unternehmen verlassen hat? Kann das Unternehmen dies frühzeitig an die MVG melden? Ja, dies ist möglich. In Absprache mit dem Unternehmen wird dann das MVV Abo Job zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt oder das Abo künftig nicht mehr verlängert. Spätestens mit dem Datenabgleich erfährt die MVG, dass ein*e Mitarbeiter*in ggf. das Unternehmen verlassen hat und nicht mehr berechtigt ist, das MVV Abo Job zu nutzen.
Was ist ein Datenabgleich und wie funktioniert er? Der Datenabgleich ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Ihnen als Unternehmen und der MVG zur Klärung, welche Mitarbeiter*innen weiterhin ein MVV Abo Job beziehen dürfen und wer ggf. die Berechtigung verloren hat. Das Unternehmen erhält dazu ein Mal jährlich pro Mitarbeiter*in einen Datenabgleich (als txt-Dokument) von der MVG zugeschickt. Dieses Dokument erreicht Sie immer kurz vor Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit. So übermitteln Sie uns dann, welche*r Mitarbeiter*in weiterhin das MVV Abo Job-Ticket beziehen darf und wer nicht. Diese Informationen werden von uns dementsprechend verarbeitet.
Wo kann ich sehen, wie viel das MVV Abo Job kostet? Mit einem Klick auf unsere Preisübersicht sehen Sie alle aktuellen Tarife der IsarCardJob.
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