Als Arbeitgeber können Sie frei entscheiden, welchen Mitarbeitenden ein MVG-Mobilitätsbudget zur Verfügung gestellt werden soll. Hierbei gibt es keine Einschränkung, egal ob Auszubildende, Werkstudierende, Festangestellte oder Führungskräfte – das Mitarbeiter-Mobilitätsangebot kann allen Arbeitnehmenden zur Verfügung gestellt werden.
Es können dabei verschiedenen Mitarbeitenden oder Gruppen von Mitarbeitenden individuelle Budgethöhen zugewiesen werden.