Generell gilt, dass ÖPNV steuerfrei in der Erstattung ist. Unser Abrechnungsalgorithmus hilft Ihnen bei der steueroptimierten Rückerstattung. Weitere Mechanismen, wie z. B. der steuerfreie Sachbezug, sind von der unternehmensinternen Handhabung abhängig. Weitere Informationen zu den steuerlichen Vorteilen für Ihre Unternehmen erhalten Sie bei einem persönlichen Kennenlern-Gespräch oder im Rahmen des Onboardings.