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  6. FAQ zum Mobilitätsbudget

Können Unternehmen Mobilitätsbudgets als Teil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nutzen?

Ja, das Mobilitätsbudget kann eine effektive Maßnahme zur Reduktion betrieblicher Mobilitätsemissionen darstellen. Wir erstellen für Sie umfassende CO₂-Reportings, die Unternehmen insbesondere im Kontext der CSRD-Berichtspflicht unterstützen können.

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Zusammengefasst: Was ist das MVG-Mobilitätsbudget? Innovatives Mobilitätskonzept für Mitarbeitermobilität: Das MVG-Mobilitätsbudget ist ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter, vorab festgelegter monetärer Betrag, den Mitarbeitende für die Nutzung unterschiedlicher Mobilitätsangebote verwenden können (Verkehrsmittelbudget). Es bestehen zwei Möglichkeiten der Buchung, über die MVGO-App und die Buchung externer Angebote. Im Falle einer Buchung über die MVGO erfolgt die Abrechnung der Ausgaben automatisiert. Werden Mobilitätsservices außerhalb der MVGO beansprucht, können die Belege ganz einfach eingescannt bzw. hochgeladen werden. Dabei ist das Budget sowohl für private und dienstliche Fahrten als auch den Weg zur Arbeit nutzbar. Das MVG-Mobilitätsbudget kann dabei individuell an verschiedene Mitarbeitendengruppen angepasst werden. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren Sie dabei von einer steuerfreien Abrechnung. Das bedeutet, dass sämtliche ÖPNV-Ausgaben steuerfrei übernommen und rückerstattet werden. 
An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden? Das Team des MVG-Mobilitätsbudgets steht Ihnen bei Fragen und Problemen jederzeit unter mobi.budget@mvg.de zur Verfügung.
Für welche Unternehmen ist das Mobilitätsbudget geeignet? Das Mobilitätsbudget richtet sich insbesondere an Münchner Unternehmen, kann aber überregional genutzt werden. Hat Ihr Unternehmen einen Sitz in München und mehrere Zweigstellen an anderen Standorten, profitieren nicht nur Ihre Münchner Mitarbeitenden von der breiten Aufstellung der Mobilitätsplattform MVGO, sondern ebenso die Mitarbeitenden an anderen Standorten von der einfachen Funktion des Belegscanners. So ermöglichen Sie all Ihren Mitarbeitenden vielfältige Mobilitätsangebote und senken überregional die Mobilitätsemissionen Ihres Unternehmens.
Welche Mobilitätsformen können angeboten werden?  Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, welche Mobilitätsangebote Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten möchten. Dabei können Sie gezielt auf Kriterien wie etwa Nachhaltigkeit setzen, indem Sie nur bestimmte Mobilitätsoptionen freischalten. Grundsätzlich steht Ihnen die gesamte Bandbreite von ÖPNV über Sharing-Angebote, Fernverkehr oder andere Services wie z.B. Taxifahrten, Tanken/E-Laden zur Verfügung, um eine nachhaltige Unternehmensmobilität zu gewährleisten.  Den Rahmen für die Nutzung verschiedener Mobilitätsangebote können Sie dabei selbstverständlich frei wählen. 
Für welche Mitarbeitenden ist das MVG-Mobilitätsbudget geeignet? Als Arbeitgeber können Sie frei entscheiden, welchen Mitarbeitenden ein MVG-Mobilitätsbudget zur Verfügung gestellt werden soll. Hierbei gibt es keine Einschränkung, egal ob Auszubildende, Werkstudierende, Festangestellte oder Führungskräfte – das Mitarbeiter-Mobilitätsangebot kann allen Arbeitnehmenden zur Verfügung gestellt werden.  Es können dabei verschiedenen Mitarbeitenden oder Gruppen von Mitarbeitenden  individuelle Budgethöhen zugewiesen werden.
Woher weiß ich als Unternehmer*in, welchen Betrag ich meinen Mitarbeitenden erstatten muss? Darum kümmern wir uns. Wir erfassen alle Fahrten und die dazugehörigen Kosten Ihrer Mitarbeitenden. Anschließend kategorisieren wir diese Daten so, dass sie den steuerlichen Vorgaben entsprechen. Als Arbeitgeber erhalten Sie von uns eine genaue Übersicht, welcher Betrag mit welchem Steuersatz an welche Mitarbeitenden erstattet werden muss.
Welche steuerlichen Rahmenbedingungen muss ich beachten? Generell gilt, dass ÖPNV steuerfrei in der Erstattung ist. Unser Abrechnungsalgorithmus hilft Ihnen bei der steueroptimierten Rückerstattung. Weitere Mechanismen, wie z. B. der steuerfreie Sachbezug, sind von der unternehmensinternen Handhabung abhängig. Weitere Informationen zu den steuerlichen Vorteilen für Ihre Unternehmen erhalten Sie bei einem persönlichen Kennenlern-Gespräch oder im Rahmen des Onboardings.
Kann das Budget für verschiedene Mitarbeitendengruppen individuell angepasst werden? Ja, das ist problemlos möglich und kann vom Arbeitgeber flexibel angepasst werden.
Können bestimmte Verkehrsmittel ausgeschlossen werden? Ja, die Auswahl der Verkehrsmittel wird vom Arbeitgeber festgelegt und kann bestimmte Verkehrsmittel ausschließen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine nachhaltige Verkehrsstrategie verfolgt und umweltfreundliche Optionen priorisiert.
Gibt es eine Möglichkeit, die Abrechnung des Mobilitätsbudgets direkt mit bestehenden HR- oder Finanzsystemen zu integrieren? Unser System ist mit allen gängigen Lohnbuchhaltungssystemen kompatibel. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem persönlichen Kennenlern-Gespräch oder im Rahmen des Onboardings.
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