Unser Ziel ist es, dass wir die maximalen Vorteile aus dem Mobilitätsbudget für die Mitarbeitenden und deren Arbeitgeber*innen herausholen. Um das Potential völlig auszuschöpfen ist es aufgrund des aktuellen Steuerrechts notwendig, dass die Mitarbeitenden in Vorleistung gehen. Durch die Rückerstattung via Gehaltsabrechnung werden Steuervorteile ermöglicht, die sonst nicht gelten.
Sie gehen daher sowohl bei Ausgaben innerhalb der MVGO als auch bei anderen Mobilitätsausgaben in Vorleistung.