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Warum wurde Neuperlach Süd als Standort gewählt?

In einer Machbarkeitsstudie wurden nach einer überschlägigen Dimensionierung mögliche Standorte für einen 2. U-Bahn-Betriebshof geprüft. Allein aufgrund der Flächenbedarfe wurde die generelle technische Realisierbarkeit für einen zweiten U-Bahn-Betriebshof nur an den Standorten in Riem Ost und Neuperlach Süd dem Grunde nach festgestellt. Der Standort Riem liegt im Vergleich zu Neuperlach Süd wesentlich ungünstiger im U-Bahn-Netz. Am Endhaltepunkt befindet sich die Messestadt Riem. Durch Taktverdichtungen aufgrund der zahlreichen Großveranstaltungen (z. B. Konzerte, Messen) wird die Streckenkapazität für erforderliche Betriebsfahrten und ungeplante Werkstattfahrten erheblich eingeschränkt.  Der Standort Riem oder ein anderer Standort im Stadtgebiet kommen für einen 2. U-Bahn-Betriebshof daher nicht in Frage. Die Lage zum Netz würde zu einem unwirtschaftlichen und störungsanfälligen Betrieb führen. Die einzig sinnvolle Standortoption ist Neuperlach Süd. 

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Verwandte Beiträge

Seit wann läuft das Projekt? SWM und MVG planen derzeit am Standort Neuperlach Süd einen zweiten U-Bahn Betriebshof für die Münchner U-Bahn. Am 20.04.2015 wurde auf Beschluss der Geschäftsführung der Stadtwerke München GmbH die Planungsgenehmigung für den 2. Betriebshof erteilt. Am 15.06.2016 genehmigte die Vollversammlung des Münchner Stadtrats den Standort Neuperlach Süd. Daraufhin haben die SWM mit den Vorplanungen für den 2. Betriebshof begonnen. Im Jahr 2018 hat der Landkreis München die LHM und die SWM gebeten, eine zukünftige Verlängerung der U-Bahn Strecke U5 in Richtung Ottobrunn bei den Planungen des Betriebshofes zu berücksichtigen. Im Rahmen der weiteren Planung des neuen Betriebshof Süd, wurden die SWM vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) gebeten den 2-gleisigen Ausbau der S5 zu berücksichtigen. Die SWM wurden weiterhin mit Beschluss Nr. 14-20/V16265 vom 19.02.2020 beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen des Projektes darzustellen, wie eine durchgängige 2-gleisige S-Bahntrasse im Bereich Neuperlach-Süd gesichert werden kann. Im September 2023 gaben Freistaat Bayern, Landkreis München und die SWM eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung des Neubaus U-Bahn-Betriebshof, Ausbau S5 und Verlängerung der U5 in den Landkreis München in Auftrag, deren Ergebnisse für September 2024 erwartet werden. 
Warum wurden nicht Ottobrunn oder Taufkirchen als Standort gewählt? Ein alternativer Standort eines U-Bahnbetriebshofs auf das Landkreisgebiet Richtung Ottobrunn erfordert immer zunächst die Verlängerung der Linie U5. Der Realisierungszeitraum für die Planung und den Bau einer neuen U-Bahn Linie wird auf ca. 20 Jahre geschätzt, was in diesem Fall eine mögliche Inbetriebnahme der Linie U5 frühestens ab Mitte der 2040er Jahre bedeuten würde. Da betriebliche Gründe und mögliche Angebotsausweitungen einen zweiten U-Bahn-Betriebshofs allerdings bereits in den 2030er Jahren zwingend erfordern, muss der mögliche Standort angesichts der bis dahin verbleibenden Zeitspanne bereits über einen bestehenden U-Bahn-Anschluss verfügen, um eine bedarfsgerechte Inbetriebnahme überhaupt zu ermöglichen. 
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