Bezugsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen, die im MVV-Verbundgebiet wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte im MVV-Gebiet liegt. Dazu zählen auch:
- Auszubildende
- Bundesfreiwilligen-Dienstleistende
- Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr