- Das 1. Klasse-Zuschlag-Ticket kann als Einzelfahrkarte oder Monatskarte erworben werden. Damit können sie auch die 1. Klasse-Bereiche in den freigegebenen Zügen des Regionalverkehrs (SPNV) im MVV nutzen.
- Das Ticket gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen MVV-Ticket für genutzte Verbindung.
- Das Ticket berechtigt auch die Nutzung der 1. Klasse für bis zu 3 Kinder (bis einschließlich 15 Jahre) oder beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkelkinder (bis einschließlich 15 Jahre).
WICHTIG: Es wird immer sowohl für den Nutzer als auch die Mitfahrenden eine gültige MVV-Fahrkarte benötigt. Das Zuschlags-Ticket selber gilt nicht als Fahrberechtigung, sondern lediglich zur Nutzung der 1. Klasse-Bereiche.