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Was ändert sich im MVV Abo mit dem neuen Rabattmodell? Zum 01.01.2026 ersetzt der MVV das bisherige Modell „10 Monate zahlen, 12 Monate fahren“ (Abo, Abo 9Uhr, Abo 65) durch ein neues System mit einem festen monatlichen Rabatt.  Der Vorteil: Sie sehen den Rabatt sofort und zahlen jeden Monat den reduzierten Betrag. Für Neukund*innen gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, in der keine Kündigung möglich ist. Danach kann das Abo jeweils bis zum 10. des Monats zum Folgemonat beendet werden.  Alle bisherigen Mitnahmeregelungen bleiben unverändert bestehen. Die neuen Abopreise finden Sie in unserer Übersicht.
Ich habe ein MVV-Abo mit Jahreszahlung. Was passiert zum 01.01.2026? Läuft Ihr aktuelles Abojahr noch ins Jahr 2026, ändert sich zunächst nichts. Nach Ablauf Ihres Abojahres stellen wir Sie automatisch auf ein Abo mit monatlicher Zahlung um.  Sie erhalten rechtzeitig alle Informationen zum weiteren Vorgehen.
Ich habe ein MVV-Abo mit monatlicher Zahlung. Was ändert sich zum 01.01.2026? Läuft Ihr aktuelles Abojahr mit monatlicher Zahlung noch ins Jahr 2026, ändert sich für Sie zunächst nichts. Es wird lediglich der Monatspreis zum 01.01.2026 angepasst. Nach Ablauf Ihres Abojahres oder eventueller Freimonate wird Ihr Vertrag automatisch auf das neue Modell angepasst.
Warum kann ich kein MVV Abo mehr mit Jahreszahlung für den 01.01.2026 bestellen? Ab dem 01.01.2026 entfällt die Jahreszahlung dauerhaft. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss eines MVV-Abos mit monatlicher Zahlung – damit profitieren Sie zukünftig direkt vom neuen Rabattmodell.
Was bedeutet die neue Mitnahmemöglichkeit bei der Single-Tageskarte? Als Inhaber einer Single-Tageskarte können sie ab 01.01.2026 bis zu 3 Kinder (bis einschließlich 15 Jahre) oder beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkelkinder (bis einschließlich 15 Jahre) mitnehmen.
Was bedeutet das neue 1-Zonen-Ticket? Für alle Zonen ab Zone 2 gibt es ab dem 01.01.2026 einen eigenen vergünstigten Preis. Bisher war es vom Preis her egal ob sie 1 Zone oder 2 Zonen außer M genutzt haben. Die neue Logik findet bei fast allen MVV-Tarifprodukten, wo Zonen ausgewählt werden können Anwendung. Bei der normalen Streifenkarte bedeutet das z.B. dass Sie mit 1 Streifen auch die Zone 2 oder 3 nutzen können statt nur wie bisher als Kurzstrecke.
Was bedeutet das neue 1. Klasse-Zuschlag-Ticket? Das 1. Klasse-Zuschlag-Ticket kann als Einzelfahrkarte oder Monatskarte erworben werden. Damit können sie auch die 1. Klasse-Bereiche in den freigegebenen Zügen des Regionalverkehrs (SPNV) im MVV nutzen. Das Ticket gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen MVV-Ticket für genutzte Verbindung. Das Ticket berechtigt auch die Nutzung der 1. Klasse für bis zu 3 Kinder (bis einschließlich 15 Jahre) oder beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkelkinder (bis einschließlich 15 Jahre). WICHTIG: Es wird immer sowohl für den Nutzer als auch die Mitfahrenden eine gültige MVV-Fahrkarte benötigt. Das Zuschlags-Ticket selber gilt nicht als Fahrberechtigung, sondern lediglich zur Nutzung der 1. Klasse-Bereiche.
Wann treten die Preisänderungen in Kraft? Für Zeitkarten erfolgt die Preisanpassung zum 1.1.2026: für Wochen- und Monatskarten für Wochenkarten der Ausbildungstarife für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise Abonnements mit jährlicher Zahlungsweise gelten - ohne Zahlung eines Aufpreises - bis zum Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres unverändert weiter. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Abrechnungsjahres. Darüber hinaus wird der Rabatt für Jahreszahler abgeschafft - Abos kosten zukünftig in der monatlichen und jährlichen Variante exakt das Gleiche. Der Preis für das 365-Euro-Ticket MVV für Schüler*innen sowie Auszubildende bleibt unverändert. Dieses Ticket wird weiterhin mit monatlicher Abbuchung (10 x 36,50 Euro) oder mit jährlicher Zahlung (1 x 365 Euro) ausgegeben.
Welche Umtausch- und Aufbrauchfristen gelten? Einzel- und Tageskarten Einzel- und Tageskarten (Tarifstand 01.01.2025) können bis zum 31.03.2026 aufgebraucht werden. Streifenkarte als HandyTicket: keine Aufbrauchsfrist 3 Euro Bearbeitungsentgelt: Einzel- und Tageskarten (mit Preisangabe in Euro) können zeitlich unbegrenzt gegen Aufzahlung des Differenzbetrages umgetauscht oder gegen Bezahlung eines Erstattungsentgelts (3 Euro) in den MVG-Kundencentern Marienplatz und Hauptbahnhof erstattet werden. Zeitkarten Zeitkarten mit wochenweiser Gültigkeit (Wochenkarte, Wochenkarte Ausbildungstarif I/II Wertmarke Woche) gelten bis zum Ende der Geltungsdauer weiter. Zeitkarten mit monatsweiser Gültigkeit (Monatskarte, Monatskarte 9 Uhr, Monatskarte 65, Monatskarte S, Monatskarte Ausbildungstarif I/II, Monatskarte Ausbildung PLUS AT I/II) gelten bis zum Ende ihrer Geltungsdauer weiter. MVV-Abonnement Bei MVV-Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise gelten ab 01.01.2026 die neuen Preise. MVV-Abos mit jährlicher Zahlungsweise können bis zum Ende der Geltungsdauer weiter genutzt werden. Schule I/II SEPA, Ausbildung SEPA Für die Tarife Schule I/II SEPA im SEPA-Lastschriftverfahren und Ausbildung SEPA im SEPA-Lastschriftverfahren gelten ab dem 01.01.2026 die neuen Preise.
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