Eine Kündigung vor Ablauf eines Jahres ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei einem Umzug außerhalb des MVV-Verbundgebiets oder bei einer dauerhaften Erkrankung. In diesen Fällen gilt:
- Falls Sie das Abo monatlich bezahlen, wird für jeden angebrochenen Nutzungsmonat der Betrag einer Monatsrate berechnet.
- Falls Sie das Abo im Voraus für ein Jahr bezahlt haben, erstatten wir Ihnen den Betrag für die verbleibenden ungenutzten Monate.
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