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  6. FAQ zum 365-Euro-Ticket MVV

Bis wann muss man umgestiegen sein oder das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket bestellt haben, um zum nächsten Monatsersten das HandyTicket nutzen zu können?

Bis spätestens 6 Werktage vor dem Monatsende muss der Auftrag über das Kundenportal an die MVG abgeschickt worden sein.

Weitere Themen

FAQ zum 365-Euro-Ticket MVV
FAQ zur Verbundraumerweiterung
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FAQ zum MVG-Fundbüro
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FAQ zu den Zahlungsmitteln bei der MVGO

Verwandte Beiträge

Wer kann das 365-Euro-Ticket MVV nutzen? Bezugsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen, die im MVV-Verbundgebiet wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte im MVV-Gebiet liegt. Auszubildende, Bundesfreiwilligen-Dienstleistende und Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr können das 365-Euro-Ticket ebenfalls nutzen.  
Wie kann ich das 365-Euro-Ticket MVV bestellen? Das 365-Euro-Ticket MVV können Sie bequem online bestellen – und so geht’s: Beim M-Login anmelden. 365-Euro-Ticket MVV auswählen und Vertragsdatum & Ticketvariante festlegen. Bestellung abschließen. Das 365-Euro-Ticket hier bestellen Auch Persönlich in einem unserer MVG Kundencenter am Hauptbahnhof oder Marienplatz können Sie das 365-Euro-Ticket kaufen. Erfahren Sie mehr zur Gültigkeit und zu den Vorteilen des 365-Euro-Tickets.   
Was kostet das 365-Euro-Ticket MVV und wie kann ich zahlen? Das Ticket kostet 365 Euro für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Sie können in einem Betrag oder monatlich ausschließlich per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Beide Zahlungen ergeben den gleichen Preis. Monatliche Zahlung:  10 x 36,50 Euro monatlich zahlen und 12 Monate fahren. Die Abbuchungen erfolgen stets für den aktuellen Monat zum Monatsersten. Im elften und 12 Monat des Vertragsjahres erfolgt keine Abbuchung. Jährliche Zahlung: Einmalig 365 Euro zahlen und 12 Monate fahren. Die Abbuchung des Jahrespreises erfolgt zum Anfang des ersten Gültigkeitsmonats. 
Müssen Vertragspartner*in und Kontoinhaber*in identisch sein? Bei einer Online-Bestellung müssen Vertragspartner und Kontoinhaber nicht identisch sein. Bei einer schriftlichen Bestellung per Post/Fax oder im Kundencenter muss nur eine Vollmacht des abweichenden Kontoinhabers nachgewiesen werden.
Können Studierende das 365-Euro-Ticket nutzen? Nein, dieses Angebot gilt nicht für Studierende. Diesen empfehlen wir stattdessen das Ermäßigte Deutschlandticket (38-Euro-Ticket). 
Ab wann und wo ist das 365-Euro-Ticket gültig? Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats und ist für zwölf aufeinander folgende Monate im gesamten MVV-Gebiet gültig. Es kann auch während des laufenden Schuljahres bzw. der Ausbildung gekauft werden.
Darf ich jemanden mitnehmen? Nein. Das 365-Euro-Ticket MVV ist ein personengebundenes Ticket ohne Mitnahmemöglichkeit. 
Kann ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen? Nein. Die Mitnahme von Fahrrädern ist kostenpflichtig (ausgenommen Falträder und Fahrräder bis 20 Zoll). Bitte kaufen Sie dafür eine Fahrrad-Tageskarte. Alle Infos zur Fahrradmitnahme im MVV
Wie kann ich mein 365-Euro-Ticket verlängern? Aktuell ist eine Verlängerung leider nicht möglich. Wir arbeiten bereits daran, die Verlängerungsfunktion zur Verfügung zu stellen. Bis dahin bestellen Sie das Ticket bitte neu.
Was mache ich, wenn ich mein Ticket vergessen habe? Sollten Sie einmal ohne ihr 365-Euro-Ticket kontrolliert werden, können Sie es innerhalb von 14 Tagen in einem Kundencenter des jeweiligen Vertriebspartners vorzeigen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 Euro auf 7 Euro. Wurde die Kontrollbeanstandung von der MVG ausgestellt, können Sie zur nachträglichen Vorlage auch unser Onlineformular nutzen.
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