Bitte beachten Sie, dass es in der Münchner Innenstadt eigens eingerichtete Abstellflächen für die Rückgabe von E-Scootern gibt. Innerhalb des Altstadtrings ist die Rückgabe im Umkreis von ca. 100 Metern nur an diesen Stellen möglich. In der MVGO sind diese Zonen hinterlegt. Die Regelung soll verhindern, dass E-Scooter dort abgestellt werden, wo sie Fußgänger*innen, insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, behindern oder gefährden könnten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Mobilitätsreferats.