AGB für den MVG Fundservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Fundservice der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH

Verlustmeldung 

Wenn Sie in einem Fahrzeug oder Bahnhof der MVG etwas verloren haben, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihren Verlust bei uns anzuzeigen. 
Unabhängig welchen Weg Sie wählen, wir forschen bis zu vier Wochen nach dem von Ihnen angegebenen Verlusttag nach dem verlorenen Gegenstand, wenn dieser einen von uns geschätzte Wertigkeit hat. Sollte die Suche erfolgreich sein, werden wir Sie direkt informieren. Wenn Sie innerhalb von vier Wochen nach dem angegebenen Verlusttag keinen positiven Bescheid erhalten, wird die Nachforschung ohne weitere Benachrichtigung des Auftraggebers eingestellt.
Fundsachen mit einer geringen Wertigkeit werden nicht in unserer Fundsachenplattform erfasst. Bitte wenden Sie sich bei Verlust eines solchen Gegenstandes an unser MVG Fundbüro, um zu erfragen, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde. 

Internet - Verlustmeldung online aufgeben

Der einfachste und schnellste Weg ist die Online-Verlustmeldung, die Sie direkt hier im Internet aufgeben können. Dieser Weg steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung.  
Ihre Verlustmeldung geben Sie dabei direkt in unsere Datenbank ein und können sofort sehen, ob ein Gegenstand gefunden wurde, der Ihrer Beschreibung entspricht. Nach Erfassung Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie per E-Mail einen Link, über den Sie Ihre Verlustmeldung verändern und auf Wunsch eine erneute Suche anstoßen können. Über diesen Link können Sie Ihre Verlustmeldung auch wieder löschen.

Fundservice-Hotline 

Für allgemeine Informationen zu Fundsachen können Sie sich an die MVG Hotline wenden:
0800 344 22 66 00 (gebührenfreie Servicenummer)

Lagerungs- und Bearbeitungsentgelte 

Bei der Rückgabe von verlorenen Gegenständen an den Verlierer können Entgelte anfallen. Den aktuellen Kostenaushang finden Sie auf dieser Seite unter Downloads. 
 
Versandkosten  

Neben der persönlichen Abholung am Lagerort haben Sie auch die Möglichkeit, sich Ihren Gegenstand nach Hause senden zu lassen, wofür wir zusätzlich folgende Beträge berechnen:

  • Versand per Post innerhalb Deutschlands: 10,00 € durch Vorkasse.
    Durch Zuschläge (z. B. bei Sperrgut) können ggf. höhere Beträge anfallen 
  • Versand innerhalb der EU: 20,00 € durch Vorkasse
  • Versand in Nicht-EU-Länder: Länderabhängige Versandkosten durch Vorkasse an den von Ihnen beauftragten Dienstleister


Gesetzliche Grundlage 

Die Behandlung der Fundsachen ergibt sich aus den §§ 978 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland). 

Finderlohn 

Der Finder hat nach §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn. 
Ein Anspruch auf Finderlohn setzt voraus

  • dass der Gegenstand einen Wert von mindestens 50,00 Euro hat,
  • dass der Finder nicht Mitarbeiter der MVG, einer Tochtergesellschaft oder eines Vertragsunternehmens der MVG ist, 
  • dass der Finder nicht im Voraus auf den Finderlohn verzichtet hat.

 
Bei Ermittlung des Eigentümers des Gegenstandes werden wir dem Finder, wenn er es wünscht, Namen und die Adresse des Eigentümers mitteilen. Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Besitzer zurückgeführt werden können, hat der Finder ab drei Jahre nach dem Versteigerungstermin Anrecht auf Finderlohn. 

Die Höhe des Finderlohns beträgt 

  • 2,5 % für einen Wert zwischen 50,00 € und 500,00 €
  • 1,5 % für den 500,00 € überschreitenden Wert.

 
Der Anspruch auf Finderlohn erlischt 6 Jahre nach dem Versteigerungstermin. 

Versteigerung von Fundsachen 

Zu einer Versteigerung zugelassenen Gegenstände werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich versteigert. Die Versteigerung findet in der Regel einmal im Jahr statt. 
 
Stand, 02.04.2021

 

Kontakt

Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das MVG Fundbüro