Teilnahmebedingungen Gutschein "MVG Rad Sommer"

Teilnahmebedingungen für den Gutschein

Das Kleingedruckte zum Gutschein

Teilnahmebedingungen für den Gutschein "MVG Rad Sommer"

Der Gutschein "MVG Rad Sommer" läuft vom 11. August 2019, 12 Uhr bis zum 30. September 2019, 24 Uhr.

Teilnehmen können alle User mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer gültigen Postanschrift in Deutschland, die in dem genannten Zeitraum zu den ersten 1000 Einlösenden gehören.

Teilnehmende, die diesen nicht mehr angehören, haben kein Anrecht mehr auf den Gutschein.  

Die Teilnahme an dem Gutschein ist unentgeltlich und unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen.

Mitarbeiter der Stadtwerke München GmbH und der MVG sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

Der Gutschein ist nicht übertragbar oder austauschbar.

Veranstalter und verantwortlich für diesen Gutschein ist die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH, Emmy-Noether-Straße 2, 80287 München.

Durch die in Anspruchnahme des Gutscheins erklärt sich der Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Schlussbestimmungen

Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gutscheinmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für den Gutschein dar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.