Freitag, 17.07.2015

Klarstellung zum MVG-Leistungsprogramm 2016

Aufgrund der heutigen Berichterstattung im Münchner Merkur („Die MVG schaltet 2016 einen Gang zurück“) und in der tz („Wir schauen in die Röhre“) möchte die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) erneut klarstellen:

Das Leistungsangebot der MVG innerhalb Münchens besteht aus dem Grundangebot, das zum einen die Erschließung Münchens nach den Kriterien des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt sicherstellt und zum anderen die vorhandene Nachfrage bedient. Dieses Grundangebot muss die MVG in eigener Verantwortung aus den Fahrgeldeinnahmen finanzieren.

Zum anderen gibt es einige darüber hinausgehende Zusatzaufgaben, die vom Stadtrat gewollt, aber aus den Fahrgeldeinnahmen nicht vollständig finanzierbar sind und daher dann auch von der Stadt mitfinanziert werden. Beispiele sind das Nachtliniennetz oder einige Linien, die in neue, noch dünn besiedelte Stadtteile führen.

Über das Volumen der Zusatzaufgaben beschließt der Stadtrat; es steht also erst nach diesem Beschluss fest.

Das Volumen des Grundangebots im Jahr 2016 kann die MVG endgültig erst festlegen, wenn neben der Kostenprognose auch stabilere Einnahmeprognosen inklusive etwaiger Tarifänderungen vorliegen. Dies wird im September der Fall sein. Fest steht derzeit: Es wird sehr wohl eine erneute Ausweitung erfolgen, nur das Volumen ist derzeit noch offen.

Fazit: Alle Behauptungen über die MVG-Leistungsentwicklung sind derzeit noch Spekulation, weil weder das Grundangebot noch die Zusatzaufgaben bereits feststehen. Keine Spekulation, sondern Tatsache ist aber:

1. Das MVG-Leistungsvolumen ist in den letzten Jahren gewachsen wie in keiner anderen deutschen Großstadt.
2. Die MVG investiert dreistellige Millionenbeträge in neue Fahrzeuge und stellt auch ständig zusätzliche Fahrer ein.
3. Die Kosten der MVG steigen, u. a. durch diese Investitionen, zusätzliche Fahrer, mehr Werkstattpersonal für die zusätzlichen Fahrzeuge, höhere Löhne durch neue Tarifverträge, behördliche Auflagen und vieles mehr.

Diese Aufwendungen müssen bezahlt werden. Die MVG als kommunales Unternehmen muss aber keine Aktionäre befriedigen; die Fahrgeldeinnahmen fließen daher vollständig in die Nahverkehrsfinanzierung.

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