Donnerstag, 01.10.2015

MVG zu „Abgelehnt auf dem Abstellgleis“

Der Artikel „Abgelehnt auf dem Abstellgleis“ in der heutigen SZ bedarf seitens
der MVG einiger Klarstellungen:

  • Fahrzeugausfälle durch Serienschäden, wie aktuell der Kupplungsschaden, sind Gott sei Dank selten. Wenn davon eine ganze Serie betroffen ist, nützt es auch nichts, wenn davon mehr Fahrzeuge beschafft wurden, weil dann eben auch mehr ausfallen.
     
  • Generell bemisst sich die Reservehaltung auch bei der MVG nach den vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hierfür aus den langjährigen Erfahrungen aller Verkehrsbetriebe erarbeiteten Richtwerten. Bei der U-Bahn hält die MVG sogar eine noch größere Reserve vor wegen des Zusatzbedarfs beim Oktoberfest und einzelnen Großmessen. Einen Serienschaden ausgerechnet während des Oktoberfestes gab es noch nie, das ist schlicht besonderes Pech. Im aktuellen Fall arbeitet die MVG in Sonderschichten an der Überprüfung der sechs vorsorglich aus dem Betrieb genommen C1-Züge. Drei davon sind bereits wieder im Einsatz, der vierte folgt in Kürze. Die U7 war heute früh wieder wie gewohnt unterwegs. Der Montagefehler ist im Übrigen von einer externen Firma, nicht von MVG-Mitarbeitern, zu verantworten.
     
  • Grundsätzlich sollte die Reserve möglichst exakt auf den erforderlichen Bedarf kalkuliert sein. Eine zu hohe Reservebeschaffung würde zu zusätzlichen und unnötigen Fahrpreiserhöhungen führen, denn die Kunden müssen über ihre Fahrpreise natürlich auch die Kosten dieser zusätzlichen Fahrzeuge bezahlen. Gleiches gilt für die Kosten, die für das Vorhalten überzähliger ausrangierter Züge entstünden. Im Übrigen ist im Münchner Netz gar kein Platz, um zusätzliche Reservezüge bedarfsgerecht im Stand-by zu halten.
     
  • Richtig ist, dass die verzögerte Zulassung der 21 neuen C2-Züge durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) die Situation erschwert. Denn dies hat un-ter anderem auch zur Folge, dass ältere Züge länger in Betrieb bleiben und dafür nochmals überholt werden müssen, was entsprechende zusätzliche Werkstattaufenthalte bedeutet – und damit eine etwas geringe Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge gegenüber dem Regelbetrieb. Unzutreffend ist aber die in der SZ schon mehrfach wiedergegebene Vermutung, ein „zerrüttetes Verhältnis“ zwischen Zulassungsbehörde und MVG sei die Ursache der extrem langen Zulassungsprozesse. Die Ursache ist schlicht, dass von der Münchner Behörde diverse neue und zusätzliche Nachweise von Hersteller und MVG gefordert werden, deren Klärung und Erstellung jeweils, zum Teil unter Einschaltung von externen Sachverständigen, Gutachtern und Fachfirmen, entsprechend viel Zeit kostet.

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