Mittwoch, 18.12.2019

MVV-Tarifreform: Wichtige Hinweise für Kunden

Wegen der MVV-Tarifreform ist die Nachfrage in den MVG-Kundencentern sowie beim telefonischen und schriftlichen Kundenservice derzeit groß. Der Personaleinsatz wurde zwar soweit wie möglich verstärkt. Dennoch lassen sich längere Wartezeiten leider nicht vermeiden.

Die MVG empfiehlt ihren Fahrgästen daher, alle Aufträge, die nicht dringend erledigt werden müssen, auf Anfang 2020 zu verschieben. Die wichtigsten Hinweise zur Umstellung beim Abo gibt es hier noch einmal im Überblick (vgl. auch MVV-Meldung vom 10.12.2019):

  • Übergangsregelung bis 31.12.2019: Abonnenten dürfen ihr bisheriges Abo zwischen dem 15.12. und 31.12.2019 in den neuen Geltungsbereichen weiternutzen. Beispiel: Ein IsarCard-Abonnement für die früheren Zeitkartenringe 1-2 ist übergangsweise in der gesamten Zone M gültig.
  • Versand der neuen Tickets: Abos werden automatisch umgestellt. Die Kunden bekommen im Dezember ihre ab 01.01.2020 gültigen Tickets mit den neuen Geltungsbereichen auf dem Postweg. Der Versand wird bei der MVG voraussichtlich am Freitag, 20.12.2019 abgeschlossen. Abonnenten mit jährlicher Zahlung, deren Abo günstiger wird, erhalten automatisch eine anteilige Rückerstattung.
  • Umstellung der Geltungsbereiche: Die neuen Geltungsbereiche wurden systemseitig ermittelt. Kunden werden daher – wie auch in den Anschreiben vermerkt – darum gebeten, ihr Ticket zu überprüfen. Sofern der neue Geltungsbereich nicht passend ist, kann selbstverständlich eine Änderung veranlasst werden. Nicht benötigte Zonen werden nicht berechnet bzw. erstattet.
  • Zeit für Änderungen: Die Umstellung auf den passsenden Geltungsbereich muss nicht sofort beantragt werden – eine Kontaktaufnahme im Januar oder Februar 2020 reicht aus. Im MVG Kundenportal können die Fahrgäste, die Abokunden bei der MVG sind, die erforderlichen Änderungen auch selber vornehmen.
  • Tipp für Neukunden: Neukunden wird empfohlen, ihren Abo-Antrag online im MVG Kundenportal zu stellen. Auf diesem Weg können voraussichtlich alle Neuaufträge mit Gültigkeitsbeginn 01.01.2020 berücksichtigt werden, die bis Montag, 23.12.2019 eingehen.
     

Weitere Informationen gibt es unter anderem auf www.mvg.de/tarifreform und www.mvv-muenchen.de/tarifreform. Dort stehen auch verschiedene Online-Tools wie der TarifCheck und der ZonenCheck zur Verfügung, mit denen jeder Kunde schnell und einfach prüfen kann, wie sich die Tarifreform auf seine Fahrtstrecke auswirkt. Auch mit dem neuen MVG Ticketfinder ermitteln Kunden auf den Webseiten von MVG und MVV mit wenigen Klicks das passende Ticket.

Herausgeber

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