Donnerstag, 24.12.2020

Apps: M-Login vereinfacht Bezahlung; Daten müssen einmalig neu eingegeben werden

Der M-Login ist der zentrale und sichere Zugang der Stadtwerke München (SWM) zu Münchens digitalen Dienstleistungen. Mit nur einem Benutzernamen und einem Passwort können sich Kundinnen und Kunden bei den digitalen Services der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und anderer Partner anmelden.

Jetzt kommt eine neue Funktion hinzu: die Verwaltung der Zahlungsdaten. Damit wird es ab Januar 2021 noch einfacher und sicherer, die Online-Angebote zu nutzen und zu bezahlen. Bisher wurden die Zahlungsmittel in jeder einzelnen App eigenständig verwaltet. Durch die Umstellung wird außerdem die neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie umgesetzt.

„MVG more“ und „Handyparken München“ machen den Anfang
In einem ersten Schritt wird ab Montag, 4. Januar die Verwaltung der  Zahlungsmittel in den Apps „MVG more“ und „HandyParken München“ auf den M-Login umgestellt. Kundinnen und Kunden, die diese beiden Services nutzen, müssen ihre Kreditkarte oder IBAN (Lastschriftverfahren) einmalig neu eingeben. Im Laufe des ersten Quartals 2021 folgt die Umstellung in der App „MVG Fahrinfo München“.

Am einfachsten ist die Eingabe der Zahlungsmittel direkt während des Kauf- bzw. Bestellvorgangs. Alternativ können die Daten ab dem 4. Januar 2021 auch unabhängig von einem Kauf im bereits bestehenden M-Login-Konto nach Anmeldung auf https://login.muenchen.de/account/login?locale=de unter dem Reiter Zahlungsmittel eingegeben werden. Zukünftig reicht es dann aus, der jeweiligen App mit einer Einwilligung Zugriff auf die zentral abgelegten Zahlungsdaten zu geben, anstatt die Daten bei den einzelnen Services erneut eingeben und pflegen zu müssen.

Nutzerinnen und Nutzer der übrigen M-Login-Services können nach wie vor auf dem gewohnten Weg bezahlen. Langfristig ist geplant, alle teilnehmenden Servicepartner auf die Zahlungsmittelverwaltung im M-Login umzustellen.

Zahlung mit Kreditkarte nach EU-Richtlinie PSD2
Mit der Umstellung der Zahlungsdaten setzen die SWM auch die neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie „Payment Service Directive 2“ (PSD2) um. Diese bietet für Kunden und Händler eine höhere Sicherheit bei elektronischen Zahlungen mit Kreditkarte. Zu diesem Zweck muss bei der Hinterlegung von Kreditkarten eine zusätzliche Authentifizierung erfolgen. Diese wird von den Banken unterschiedlich abgefragt. In den meisten Fällen werden die Kunden auf die Seite ihres Kreditkareninstituts weitergeleitet, wo sie eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben müssen. Je nach TAN-Verfahren erhalten sie diese beispielsweise über eine App oder per SMS.

Lastschriftverfahren als Alternative
Die Umstellung wird von den einzelnen Banken teilweise unterschiedlich gehandhabt. Anlaufschwierigkeiten können dabei nicht ausgeschlossen werden. Falls es vorübergehend zu Problemen bei der Zahlung mit Kreditkarte kommt, können Kundinnen und Kunden auf das SEPA-Lastschriftverfahren ausweichen.

„HandyParken München“: Besonderheit bei der Januar-Abrechnung
Bedingt durch die Umstellung kommt es zu einer Besonderheit bei der Abrechnung des Dienstes „HandyParken München“. Der Einzug von Zahlungen im Zeitraum zwischen 1. Januar und 8. Februar erfolgt erst ab Mitte Februar. Über die im Januar getätigten Buchungen werden im Februar Sammelrechnungen versendet.

SWM und MVG informieren ihre Kundinnen und Kunden über die Umstellung der Zahlungsdatenverwaltung unter anderem direkt in den Apps sowie auf den jeweiligen Produktseiten. Allgemeine Informationen gibt es auf https://login.muenchen.de/zahlungsmittelverwaltung.

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