Freitag, 03.02.2017

Fahrradanhänger als Kinderwagen: MVG lässt Beförderung testweise zu

Zu Kinderwagen umgebaute Fahrradanhänger werden ab sofort in U-Bahn, Bus und Tram unter bestimmten Voraussetzungen befördert. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hebt den bisher bestehenden generellen Beförderungsausschluss testweise auf. Denn inzwischen lassen sich als Kinderwagen genutzte Fahrradanhänger in vielen Fällen von herkömmlichen Kinderwagen nicht mehr unterscheiden.

Dies gilt sowohl in Bezug auf deren Größe als auch hinsichtlich der Sicherheitsausstattung (v.a. Feststellbremse).

Die sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung hat im Interesse aller Fahrgäste aber auch weiterhin Vorrang. Deshalb sind bei Mitnahme von umgebauten Fahrradanhängern in den Verkehrsmitteln der MVG – auf Basis der MVV-Beförderungsbestimmungen – folgende Bedingungen und Spielregeln zu beachten:

  • Die Mitnahme ist nur dann möglich, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen und eine sichere Abstellung erfolgt.
  • Eine sichere Abstellung ist gewährleistet, wenn der Anhänger zum Kinderwagen umgebaut wurde (Deichsel demontiert) und mit Feststellbremse gegen Wegrollen gesichert auf den dafür zur Verfügung stehenden Flächen Platz findet.
  • Aus Platz- und Sicherheitsgründen dürfen insbesondere die Gänge und Türbereiche der Fahrzeuge nicht verstellt und damit blockiert werden. Bei der U-Bahn bedeutet dies, dass an jeder Fahrzeugtür ein Türflügel freigehalten werden muss.
  • Das Fahrpersonal entscheidet im Zweifel über die Beförderung und hat das letzte Wort. Denn es trägt die Verantwortung für die Sicherheit aller Fahrgäste im Fahrzeug. Ein Mitnahme-Anspruch besteht daher nicht.
     

Die MVG hofft auf die gegenseitige Rücksichtnahme und die Einsicht der Fahrgäste, wenn der zur Verfügung stehende Platz erschöpft ist. Diese Situation tritt insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten zunehmend auf. Bekanntlich gibt es schon bisher eine große Konkurrenz zwischen Fahrgästen mit und ohne Kinderwagen bzw. Rollstuhlfahrern um die nur begrenzt vorhandenen Beförderungskapazitäten, auch wenn die MVG diese im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten etwa durch Taktverdichtungen und den Einsatz größerer Fahrzeuge weiter zu verbessern versucht. Ferner bittet die MVG um einen respektvollen Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen im Fahrdienst, auch wenn diese die Beförderung im Einzelfall untersagen, wozu sie im Rahmen der geltenden Beförderungsbestimmungen ausdrücklich befugt und aufgerufen sind.

Die MVG prüft derzeit weitere Verbesserungen, um die historisch gewachsenen Regelungen zur Mitnahme von Sachen in den MVV-Beförderungsbestimmungen transparenter zu gestalten und die bestehenden Spielregeln auch in geeigneter Weise in den Fahrzeugen zu verdeutlichen. Auch dies könnte dazu beitragen, das Konfliktpotenzial zu reduzieren.

Weitere Informationen unter: www.mvg.de/tickets-tarife/sonstige/mitnahme.html

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