Kein Geld für Bettelmusikanten!

Musizieren und Betteln stört die meisten Fahrgäste und ist deshalb in U-Bahn, Bus, Tram und S-Bahn sowie in den Bahnhöfen verboten. MVG und S-Bahn raten, den Musikanten kein Geld zu geben. Dies sehen wir als das beste Mittel an, um der organisierten Bettelei Einhalt zu gebieten.

Falls Sie Menschen in Not helfen möchten, empfehlen wir, dies über eine Spende an eine anerkannte gemeinnützige Organisation zu tun.

Organisierte Bettler sind seit einiger Zeit nicht nur in der Münchner Innenstadt, sondern auch vermehrt in öffentlichen Verkehrsmitteln anzutreffen. Dort treten sie zumeist als Bettelmusikanten auf. Zwar stellen die Bettler nach Einschätzung der MVG und der S-Bahn München kein Sicherheitsproblem dar; denn sie sind in der Regel nicht handgreiflich und wechseln schnell ihre Aufenthaltsorte. Gleichwohl stellen sie für immer mehr Kunden der Verkehrsunternehmen ein Ärgernis dar. Die Beschwerden über Bettler haben in den vergangenen Monaten zugenommen, allerdings ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau. Gleiches gilt für öffentliche Straßen und Plätze:

Für die Altstadt und den Bereich rund um den Hauptbahnhof hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem das organisierte Betteln dort untersagt. Die Allgemeinverfügung trat am 12. August 2014 in Kraft.

Betteln und Musizieren verboten

Betteln und Musizieren sind in den Verkehrsmitteln und Anlagen der MVG und der S-Bahn/DB seit jeher untersagt. Grundlage dafür sind die Beförderungsbedingungen der im Münchner Verkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die Hausordnungen. Bettelmusikanten werden aus den Fahrzeugen bzw. Stationen verwiesen, sofern sie dort angetroffen werden. Im Wiederholungsfall droht Hausverbot oder sogar eine Anzeige. Hierbei sind die Verkehrsunternehmen auch auf Hinweise ihrer Fahrgäste angewiesen: Wer sich durch Bettelmusikanten gestört fühlt, kann zum Beispiel das Fahr- oder Sicherheitspersonal ansprechen. Ferner stehen die Notfallsäulen in den Bahnhöfen zur Verfügung. Auf diese Weise werden die zuständigen Betriebszentren von MVG und S-Bahn informiert; sie können dann Sicherheitspersonal entsenden, um das Betteln und/oder Musizieren zu unterbinden.