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Um ein HandyTicket kaufen zu können, benötigen Sie mindestens Android 8 bzw. iOS 14.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein um ein HandyTicket in den MVG Apps kaufen zu können.
Das 365-Euro-Ticket MVV sowie das Deutschlandticket können bereits ab 16 Jahren als HandyTicket erworben werden.
Genau wie Sie legen auch wir größten Wert darauf, Ihre Daten zu schützen. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Bereitstellung und Abrechnung der HandyTickets verwendet. Sie finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Seite für die AGB und die Datenschutzhinweise auf der jeweiligen Applikationsseite, in der Sie den Service verwenden.
Über Fragen zur Sicherheit und Datenschutz des M-Login können Sie sich außerdem auf der Seite des M-Login informieren.
Sie benötigen für den Kauf von HandyTickets einen M-Login Account, mit dem Sie sich in der App anmelden. Falls Sie den M-Login noch nicht nutzen, können Sie sich:
Hinweis: Der Kauf von HandyTickets ist nur für volljährige Personen möglich.
HandyTickets sind "personalisierte Tickets". Das bedeutet: diese Fahrscheine sind nur für eine bestimmte Person gültig. Deshalb müssen Sie bei einer Fahrscheinkontrolle neben Ihrem HandyTicket auch einen Lichtbildausweis vorzeigen. Es erfolgt somit eine Zuordnung Ihrer Person zu einem von Ihnen erworbenen HandyTicket. Dieser Schritt dient vor allem zur Reduzierung von Betrugsversuchen mit digitalen Tickets.
Besonderheit - Ticketkauf für Mitreisende: Eine Fremdpersonalisierung ist nicht notwendig. Der Ticketkäufer erwirbt einen Fahrschein für sich und die mitreisende Person. Im Kontrollfall zeigt der Ticketkäufer das Ticket für sich und die mitreisende Person vor.
Der M-Login ist ein Online-Service der Stadtwerke München. Wenn Sie hier Ihre Profildaten speichern, können Sie mit diesem Zugang vielfältige Online-Angebote in und um München nutzen. Dazu zählen u. a. die Apps MVGO, MVG Fahrinfo München, MVG IsarTiger und HandyParken München. Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mehr bei verschiedenen Webseiten und Apps einzeln anmelden, sondern können mit einem einzigen Passwort alles nutzen. Welche Anbieter Zugriff auf Ihre Daten erhalten, entscheiden Sie.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: login.muenchen.de.
Ein HandyTicket kann über SEPA Lastschrift oder Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express) bezahlt werden.
Ja, zum Beispiel für mitreisende Freunde, Bekannte, Kinder oder eine Gruppe. Wichtig ist, dass der Käufer des Tickets bei der Fahrt dabei ist. Bei einer Kontrolle muss dieser das HandyTicket und einen amtlichen Lichtbildausweis für die mitreisende Person vorzeigen. Wenn Sie die Person nicht bei der Fahrt mit Ihrem Endgerät begleiten, muss das Ticket zwingend auf dem Gerät der anderen Person und mit dessen M-Login gekauft werden. Das Vorzeigen eines Screenshots ist nicht zulässig.
In der U-Bahn und S-Bahn müssen Sie Ihr HandyTicket gekauft haben, bevor Sie den so genannten „fahrscheinpflichtigen Bereich“ betreten. Dieser beginnt hinter den blauen Fahrscheinentwertern und ist vor Ort mit Hinweisschildern gekennzeichnet. In Bus und Tram benötigen Sie Ihr HandyTicket vor dem Einsteigen ins Fahrzeug.
Bitte beachten Sie: HandyTickets sind erst 60 Sekunden nach dem Kauf oder der Ticketübertragung gültig. Hierzu wird eine Hinweismeldung im Ticketlayout angezeigt.
Der Rechnungsversand erfolgt am Folgetag als Gesamtrechnung für alle am Vortag getätigten Käufe. Der Versand erfolgt in der Regel in der Nacht des Folgetages.
Sie erhalten für jeden Tag, an dem Sie einen Kauf getätigt haben, im Verlauf des Folgetages eine Gesamtrechnung über alle am Vortag getätigten Käufe. Sollten Sie nachträglich eine Rechnung benötigten, können Sie diese in der „Tickethistorie“ nachträglich anfordern. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Den Starttag Ihrer IsarCard Wochen- und Monatskarte können Sie flexibel und individuell wählen. Die Wochenkarte gilt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen. Zudem gilt sie über den letzten Geltungstag hinaus bis 12 Uhr des nächsten Tages.
Beispiel: Kaufen Sie am Mittwoch Ihre Wochenkarte, gilt diese bis Mittwoch 12 Uhr der folgenden Woche.
Die Monatskarte gilt einen Monat lang und über den letzten Geltungstag hinaus bis 12 Uhr des nächsten Tages.
Beispiel: Wird die Monatskarte am 11. eines Monats erworben, gilt sie bis zum 11. des folgenden Monats 12 Uhr.
Folgende Abos sind in der persönlichen Variante aktuell als HandyTicket erhältlich:
Übertragbare Abos können nicht als HandyTicket genutzt werden. Alle Infos zum Abo als HandyTicket finden Sie hier.
Darüber hinaus gibt es für Schüler*innen ab 16 Jahren das 365-Euro-Ticket MVV als Jahresticket (kein Abo). Alle Infos dazu hier
Ja, mit einem personalisierten Abo ist der Wechsel ganz einfach über das MVG Kundenportal möglich.
Wird Ihnen kein Abonnement angezeigt? Dann kann es sein, dass Sie Ihr Abo noch mit Ihrem Kundenprofil verknüpfen müssen. Das können Sie hier machen.
Das Ticket kann bis zu sieben Tage im Voraus erworben werden. Beim Kauf ist der erste Gültigkeitstag und der Geltungsbereich anzugeben.
Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei Kinder. Der Name der mitreisenden Kinder muss beim Kauf nicht angegeben werden.
Gekauftes Streifenkartenguthaben kann unbegrenzt übertragen werden. Die Tickets des Zeitkartentarifs können maximal 2-mal übertragen werden, dazu zählen:
Die Tickets des Bartarifs können nicht übertragen werden, dazu zählen:
Rufen Sie für eine Übertragung die Funktion mit einem Klick auf das gewünschte Ticket auf. Folgen Sie dem Hinweisdialog für eine Übertragung des Tickets. Bitte beachten Sie:
Loggen Sie sich in der App mit Ihrem M-Login ein, dann auf das gewünschte Ticket klicken. Folgen Sie dem Hinweisdialog für eine Übertragung des Tickets.
Bitte beachten Sie:
HandyTickets können nicht auf eine andere Person übertragen werden. Die Tickets sind an die beim Kauf angegebene Person & Smartphone gebunden. Der Name des Käufers steht auf dem Ticket.
Bitte beachten Sie den Hinweis zum Kauf von Tickets für mitreisende Personen. (Unter dem Punkt "Bezahlung" > "Kann das HandyTicket auch für Dritte gekauft werden?“)
Speichern Sie den Gültigkeitsbereich Ihrer Zeitkarte in den Ticketshop Einstellungen unter „Meine Zeitkarte“. Bei der Verbindungssuche werden dann jeweils die Zonen angezeigt, die Sie als Anschlussticket zusätzlich kaufen müssen.
Wenn Sie bereits wissen wie viele zusätzliche Zonen Sie benötigen, können Sie das Anschlussticket auch direkt über „Ticket“ im Ticketshop kaufen.
Wie jedes andere HandyTicket kaufen Sie die Streifenkarte in der App MVGO bzw. MVG Fahrinfo München.
Eine neue Streifenkarte enthält immer 10 Streifen. Wenn Sie noch über ausreichendes Restguthaben für die gewählte Strecke verfügen, wird der Preis mit der Anzahl der zu entwerteten Streifen im Kaufen-Button angezeigt. Reicht Ihr Guthaben nicht mehr aus, wird Ihnen direkt bei der Auswahl der Streifenanzahl angezeigt, ab wann Sie neues Guthaben benötigen.
Bitte beachten: Lösen Sie nur dann Streifenguthaben ein, wenn Sie sofort eine Fahrt antreten wollen.
Ihr aktuelles Streifenkarten-Guthaben können Sie jederzeit in der App unter "Tickets" einsehen.
Nein. Im Gegensatz zur Streifenkarte auf Papier gibt es für das digitale Streifenguthaben bei einer Tarifanpassung kein Ablaufdatum und muss nicht getauscht werden.
Bei einer Fahrscheinkontrolle müssen Sie Ihr HandyTicket auf dem Smartphone und einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Ihr Ticket können Sie im Ticketshop der App unter „Meine Tickets“ aufrufen. Die Kontrolleure scannen den Ticket-Code mit einem mobilen Kontrollgerät. Das HandyTicket kann auch ohne Internetverbindung aufgerufen werden.
HandyTickets sind personalisierte Fahrscheine. Um den Ticketinhaber zuordnen zu können, ist ein entsprechender Nachweis nötig. Wer ein HandyTicket nutzt, muss deshalb einen amtlichen Lichtbildausweis dabeihaben, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Besonderheit - Ticketkauf für Mitreisende: Eine Fremdpersonalisierung ist nicht notwendig. Der Ticketkäufer erwirbt einen Fahrschein für sich und die mitreisende Person. Im Kontrollfall zeigt der Ticketkäufer das Ticket für sich und die mitreisende Person vor.
Das HandyTicket ist nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Können Sie sich nicht ausweisen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Mehr Informationen zum erhöhten Beförderungsentgelt finden Sie unter www.mvg.de/services/fahrgastservice/ebe
Als Fahrgast müssen Sie eine entwertete und kontrollierbare Fahrkarte vorweisen können. Können Sie das nicht, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Können Sie nachträglich im MVG Kundencenter nachweisen, dass Sie bei Fahrtbeginn ein gültiges HandyTicket hatten, wird das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt.
Nein. Das Ticket ist in der App unter „Tickets“ gespeichert und auch ohne Internetzugang jederzeit abrufbar. Eine Internetverbindung wird nur beim Kauf des HandyTickets benötigt.
Senden Sie uns Ihre Fragen und Feedback per E-Mail an den MVG Kundenservice unter anfragen@mvg.de.