Fragen und Antworten zu unseren Abos

MVV-Abonnement FAQ

Ab wann kann das MVV-Abonnement beginnen?

Das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Die StarterCard bietet den sofortigen Einstieg ins Abonnement zu günstigen Konditionen.

Bei der Bestellung eines Abonnements in einem MVG Kundencenter kann die StarterCard zum rechnerischen Tagespreis einer Monatskarte von jedem Tag an bis zum Beginn des Abos miterworben werden.

Müssen Vertragspartner*in und Kontoinhaber*in identisch sein?

Nein, bei Ihrer schriftlichen Bestellung per Post/Fax oder im Kundencenter müssen Sie nur eine Vollmacht der abweichenden Kontoinhaber*in nachweisen. Wenn Sie Ihr Abo online abschließen, müssen Vertragspartner*in und Kontoinhaber*in identisch sein.

Wie kann ich zahlen?

Die Bezahlung Ihres MVV-Abonnements ist nur per SEPA-Lastschriftmandat möglich.

Was ist der Unterschied zwischen monatlicher und jährlicher Zahlung?

Sie bekommen 2 Freimonate, unabhängig von monatlicher/jährlicher Zahlung. 
Bei jährlicher Zahlung hat man einen Preisvorteil, der - je nach Geltungsbereich - variiert. 

Wann wird abgebucht?

Bei monatlicher Zahlung erfolgen die Abbuchungen stets für den aktuellen Monat zur Monatsmitte. Sie zahlen nur 10 von 12 Monaten.

Bei jährlicher Zahlung erfolgt die Abbuchung des Jahrespreises jeweils zur Mitte des ersten Gültigkeitsmonats. Sie zahlen nur 9,5 von 12 Monaten und sind ein volles Jahr mobil im MVV.

Wird mein MVV-Abonnement automatisch verlängert?

Sowohl bei monatlicher als auch bei jährlicher Zahlung wird das Abonnement automatisch verlängert.

Was ist der Unterschied zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren MVV-Abonnement?

Persönlich

  • Die persönliche Variante ist eine personengebundene Zeitkarte mit 12-monatiger Gültigkeit, gültig für ein Vertragsjahr. Den Geltungsbereich legen Sie mit der Auswahl der für Sie relevanten Zonen fest.
  • Das Ticket gilt nur für Sie. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht möglich.
  • Zur Legitimation bei Kontrollen benötigen Sie Ihr persönliches Ticket und einen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Sollten Sie Ihr persönliches Abo bei einer Fahrscheinprüfung nicht dabei haben, können Sie es innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 EUR auf 5 EUR, sofern das Abo bei der MVG abgeschlossen wurde.
  • Das persönliche Abo ist auch als HandyTicket auf dem Smartphone erhältlich. Weitere Infos zum digitalen Abo erhalten Sie hier.

 

Übertragbar

  • Die übertragbare Variante ist eine frei übertragbare Zeitkarte mit 12-monatiger Gültigkeit, gültig für ein Vertragsjahr. Den Geltungsbereich legen Sie mit der Auswahl der für Sie relevanten Zonen fest.
  • Bei Verlust von übertragbaren Tickets gibt es keinen Ersatz, da die Karten auch von einer dritten Person benutzt werden könnten.
  • Jedes Ticket können Sie auch einer anderen Person zur Fahrt übergeben. Damit ist die übertragbare Variante praktisch für Familien oder kleine Firmen und Abteilungen.
  • Zur Legitimation bei Kontrollen benötigen Sie neben einem gültigen Ticket bei der IsarCard65 im Abo einen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Vergesslichkeit oder Verlust zieht bei der übertragbaren Variante im Fall einer Fahrscheinprüfung ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 EUR nach sich, da zur selben Zeit auch ein anderer Ihr Ticket nutzen könnte.

 

Welche Abos gibt es als HandyTicket?

Folgende Abos sind in der persönlichen Variante als HandyTicket erhältlich: 

IsarCard
IsarCard9Uhr
IsarCard65

Übertragbare Abos können nicht als HandyTicket genutzt werden. Alle Infos zum Abo als HandyTicket finden Sie hier.

Was mache ich, wenn ich längere Zeit krank bin?

Persönlich

Ausschließlich für das IsarCardAbo, IsarCardJob, IsarCardSchule im Abo und IsarCardAusbildung im Abo gilt: Sollten Sie einmal länger als 14 Tage fahrunfähig krank sein, erstatten wir Ihnen bei Vorlage eines Nachweises den anteiligen Fahrpreis von bis zu 60 Tagen im Vertragsjahr. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht aus, der Nachweis muss explizit die Fahrunfähigkeit bestätigen.

Die Vorlage des Originals/einer Kopie ist per E-Mail an abocenter@mvg.de, persönlich in einem unserer Kundencenter oder per Post an Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), MVG AboCenter, 80287 München möglich.

Die IsarCard65 im Abo, IsarCard65 Übergang und IsarCard9Uhr im Abo sind von dieser Regelung ausgenommen.

Übertragbar

Eine Erstattung aufgrund einer Fahrunfähigkeit ist bei der übertragbaren Variante nicht möglich.

Ich bin umgezogen und benötige einen anderen Geltungsbereich. Wann und wie kann ich das ändern?

Der Wechsel des Geltungsbereichs ist im MVG AboService zu jedem Monatsersten möglich. Die Bestellung muss zehn Tage vor dem gewünschten Änderungstermin persönlich im Kundencenter oder online über das MVG Kundenportal aufgegeben werden.

Wie kann ich mein MVV-Abonnement kündigen und wie ist die Kündigungsfrist?

Unabhängig von jährlicher oder monatlicher Zahlung können Sie Ihr MVV-Abonnement jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. 

Sie können das Abonnement schriftlich, persönlich in einem unserer MVG Kundencenter und im MVG Kundenportal kündigen.

Was passiert bei einer Tariferhöhung?

Bei Tarifänderungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung jeweils automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.

Ich bin längere Zeit im Urlaub. Besteht die Möglichkeit, das MVV-Abonnement eine Weile ruhen zu lassen?

Das ist leider nicht möglich.

Ist ein Wechsel zwischen den MVV-Abo-Produkten jederzeit möglich?

Der Wechsel, z. B. von einer IsarCard Abo zur IsarCard 65 im Abo, kann zu jedem Monatsersten erfolgen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, Ihr "altes" Abo zu kündigen.

Gerne helfen wie Ihnen weiter, zum Beispiel in einem unserer MVG Kundencenter. Oder nutzen Sie ganz einfach das MVG Kundenportal.

Ist ein Wechsel zwischen persönlichem und übertragbarem MVV-Abonnement jederzeit möglich?

Ein Wechsel zwischen der persönlichen und der übertragbaren Variante ist zum Ersten eines Monats möglich. In diesem Fall beginnt der zwölfmonatige Vertragszeitraum neu.

Wir bitten Sie, Änderungswünsche spätestens zehn Tage vor dem ersten Geltungstag der Änderung in Textform oder online über das MVG Kundenportal mitzuteilen.

Darf ich jemanden mitnehmen? Wenn ja, wen?

Für das IsarCard Abo gilt: Es können bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) oder alle eigenen Kinder bis 14 Jahre montags bis freitags ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sogar ganztägig kostenlos mitgenommen werden.

Diese Regelung gilt auch für die IsarCard9Uhr im Abo, nicht jedoch für die IsarCard65 im Abo. Die IsarCard65 im Abo ist nur für die Ticketinhaber*innen gültig.

Was passiert, wenn ich vor 9 Uhr mit meiner IsarCard9Uhr im Abo fahre?

Die 9-Uhr-Karte ist ab 9 Uhr gültig. Wenn sie damit vor 9 Uhr fahren, riskieren Sie bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 EUR.

Bei Fahrten innerhalb der Sperrzeit ist zusätzlich zur gültigen IsarCard9Uhr im Abo für die genutzte Anzahl von Tarifzonen ein Ticket (i. d. R. eine Einzelfahrkarte oder die benötigte Anzahl an Streifen einer Streifenkarte) zu lösen.

Fragen zum MVG Kundenportal

Muss ich mich registrieren um ein MVV-Abonnement zu bestellen?

Ja. Eine Registierung ist erforderlich. Wenn Sie bereits einen M-Login besitzen, können Sie sich bequem mit diesen Zugangsdaten anmelden.

Warum muss ich mich registrieren, um das MVG Kundenportal nutzen zu können?

Im MVG Kundenportal können Sie Abonnements abschließen und Änderungen an bestehenden Verträgen vornehmen. Damit nur Sie Zugriff auf Ihre Daten haben, ist eine Registrierung notwendig.

Was ist der M-Login?

Der M-Login ist ein kostenloser Service der SWM und Ihr Zugang zu den digitalen Services Münchens. Für viele digitale Angebote benötigen Sie nur ein einziges Profil, um in den Genuss verschiedenster Leistungen zu kommen. Sie registrieren sich einmalig für den M-Login und hinterlegen zentral in Ihrem M-Login Konto Ihre Daten. 

Kann eine andere Person eine Bestellung oder Änderung für mich durchführen?

Nein. Das ist im MVG Kundenportal leider nicht möglich.

Müssen Vertragspartner*in und Kontoinhaber*in identisch sein?

Ja. Das MVG Kundenportal kann nur im eigenen Namen genutzt werden.

Der ZonenCheck

Hier ermitteln Sie mit wenigen Klicks, welche Zonen Sie für Ihre Strecke benötigen: ZonenCheck

 

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