Streifenkarte

Für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen – die Streifenkarte und die Streifenkarte U21

Es gibt zwei Arten von Streifenkarten: Die Streifenkarte und die vergünstigte Streifenkarte U21 für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren.

Die Nutzung des vergünstigten Angebotes für Jugendliche ist nur bis zum vollendeten 21 Lebensjahr und nur mit der Streifenkarte U21 möglich. Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr muss dazu ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Geburtsdatum) mitgeführt und bei einer Fahrkartenkontrolle mit der entwerteten Streifenkarte U21 vorgezeigt werden.

Beide Streifenkarten werden nach Zonen berechnet. Sie sind für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen in Richtung auf das Fahrtziel gültig. Wie viele Zonen Sie für Ihre Fahrt benötigen, entnehmen Sie bitte dem Netz- und Tarifplan auf dieser Seite. Die Streifenkarte und Streifenkarte U21 haben jeweils 10 Streifen. Für die Tarifzone M sind zwei Streifen zu entwerten. Für jede Tarifzone im Umland ist ein Streifen zu entwerten. Mindestens sind jedoch zwei Streifen pro Fahrt zu entwerten ► Ausnahme siehe Kurzstreckenregelung. Kinder fahren generell zum Pauschalpreis von einem Streifen der Streifenkarte.

Kurzstreckenregelung

Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn oder mit einem ExpressBus (z. B. X30) zurückgelegt werden. Sie dürfen bei einer Kurzstrecke Verkehrsmittel miteinander kombinieren und umsteigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Zonengrenze überschreiten. Auch Fahrtunterbrechungen sind – im Rahmen der Höchstfahrzeit von einer Stunde – erlaubt. Wichtig ist nur: spätestens an der vierten Haltestelle ist Schluss.

  • Haltestellen, die ohne Halt durchfahren werden, sind mitzuzählen.
  • In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen als Kurzstrecke. Unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen.
  • Für eine Kurzstreckenfahrt entwerten Sie einen Streifen der Streifenkarte. Oder Sie lösen die Einzelfahrkarte Kurzstrecke, am einfachsten als HandyTicket.
  • Die Kurzstreckenregelung gilt nicht für die Streifenkarte U21.
     

Zu entwertende Streifen Streifenkarte/Streifenkarte U21

Zonen Erwachsene mit der Streifenkarte Kinder (6-14 Jahre) mit der Streifenkarte Jugendliche U21 (15-20 Jahre) mit der Streifenkarte U21
Kurzstrecke 1 1 -
Zone M 2 1 2
Eine Zone 2 1 2

Zwei Zonen

2 1 2
Zone M–1 3 1 3

Zone M–2

4 1 4

Zone M–3

5 1 5
Zone M–4 6 1 6

Zone M–5

7 1 7
Zone M–6 8 1 8


Tarifstand: 11.12.2022

Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Höchstfahrzeit möglich:

  • Kurzstrecke: 1 Std. (gilt nicht für die Streifenkarte U21)
  • 2 Std. für Zone M oder zwei Zonen außerhalb der Zone M.
  • 3 Std. für Zone M plus mind. eine weitere Zone oder ab drei Zonen außerhalb der Zone M.
  • Für Kinder unabhängig von der Zonenanzahl: 3 Std.


Hinweise:

  • Rückfahrten sind nicht gestattet. 
  • Die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwagen und einem Hund ist kostenlos.
  • Für Kinder unter 6 Jahren gilt der Nulltarif. Sie müssen von einer Person ab 6 Jahren begleitet werden.
     

Streifenkarte (Erwachsene und Kinder von 6-14 Jahren)

Preis:

16,30 €

Gültig: Für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen in Richtung auf das Fahrtziel.

Streifenkarte U21 (15-20 Jahre)

Preis:

8,90 €

Gültig: Für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen in Richtung auf das Fahrtziel.

Kaufmöglichkeit Streifenkarte/Streifenkarte U21

z. B. an allen MVG Ticketautomaten in allen U-Bahnhöfen, MVG Ticket-Partner,  in den MVG Kundencentern am Hauptbahnhof und Marienplatz sowie als HandyTicket.

MVG ZonenCheck

Möchten Sie wissen, welche Zonen Sie für eine bestimmte Fahrtstrecke benötigen, verwenden Sie bitte unseren MVG ZonenCheck.