Streifenkarte

Auf einigen Papiertickets ist noch eine maximale Höchstfahrzeit von 3 Stunden ab Entwertungszeitpunkt aufgedruckt. Sollten Sie mehr als 6 Tarifzonen, bzw. M-5 durchfahren, erhöht sich die maximale Höchstfahrzeit auf 5 Stunden. Das Prüfpersonal ist informiert.

Für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen

Es gibt zwei Arten von Streifenkarten:

  • die normale Streifenkarte
  • die vergünstigte Streifenkarte U21 für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren
     

Für beide Streifenkarten gilt:

  • Sie sind für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen in Richtung auf das Fahrtziel gültig und bestehen aus jeweils 10 Streifen.
  • Sie werden nach Zonen berechnet. Für die Tarifzone M sind zwei Streifen zu entwerten. Für jede Tarifzone im Umland ist ein Streifen zu entwerten. Mindestens sind jedoch zwei Streifen pro Fahrt zu entwerten. Ausnahme: Kurzstrecke (siehe unten).
  • Wie viele Streifen Sie benötigen, ermitteln Sie mit unserem ZonenCheck oder anhand des Netz- und Tarifplans. Mehrfach durchfahrene Zonen werden nur einfach gezählt.
  • Kinder fahren generell zum Pauschalpreis von einem Streifen der Streifenkarte.

Kurzstreckenregelung

Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn, im ExpressBus oder mit anderen einbezogenen Eisenbahnstrecken (z. B. im Regionalzug) zurückgelegt werden.

  • Sie dürfen bei einer Kurzstrecke Verkehrsmittel miteinander kombinieren und umsteigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Zonengrenze überschreiten. Auch Fahrtunterbrechungen sind – im Rahmen der Höchstfahrzeit von 1 Stunde – erlaubt.
  • Wichtig ist nur: spätestens an der vierten Haltestelle ist Schluss. Haltestellen, die ohne Halt durchfahren werden, sind mitzuzählen.
  • In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen als Kurzstrecke.
  • Für eine Kurzstreckenfahrt entwerten Sie einen Streifen der Streifenkarte. Oder Sie lösen die Einzelfahrkarte Kurzstrecke (gilt nicht für Streifenkarte U21).
  • Die Fahrkarte ist vor Fahrtantritt zu entwerten.

Zu entwertende Streifen Streifenkarte/Streifenkarte U21

Tarifstand: 10.12.2023

Zonen Erwachsene
mit der Streifenkarte
Kinder (6-14 Jahre)
mit der Streifenkarte
Jugendliche U21
(15-20 Jahre) mit der
Streifenkarte U21
Zone M 2 1 2
Eine Zone 2 1 2

Zwei Zonen

2 1 2
Zone M–1 3 1 3

Zone M–2

4 1 4

Zone M–3

5 1 5
Zone M–4 6 1 6

Zone M–5

7 1 7
Zone M–6 8 1 8
Zone M–7 9 1 9
Zone M–8 10 1 10
Zone M–9 11 1 11
Zone M–10 12 1 12
Zone M–11 13 1 13
Zone M–12 14 1 14


 

   

Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Höchstfahrzeit möglich:

  • Kurzstrecke: 1 Stunde (gilt nicht für die Streifenkarte U21)
  • 2 Stunden für den Geltungsbereich Tarifzone M oder 1-2 Tarifzonen ohne Zone M;
  • 3 Stunden für den Geltungsbereich ab Tarifzonen M-1 oder ab 3 Tarifzonen;
  • 5 Stunden für den Geltungsbereich ab Tarifzonen M-5 oder ab 7 Tarifzonen.
  • Für Kinder unabhängig von der Zonenanzahl: 5 Stunden
 

Streifenkarte (Erwachsene und Kinder von 6-14 Jahren)

Preis:

17,00 €

Gültig für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen in Richtung auf das Fahrtziel im Rahmen der jeweiligen Höchstfahrzeiten.

Streifenkarte U21 (15-20 Jahre)

Preis:

9,30 €

Gültig für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen in Richtung auf das Fahrtziel im Rahmen der jeweiligen Höchstfahrzeiten.

Die Nutzung des vergünstigten Angebotes für Jugendliche ist nur bis zum vollendeten 21 Lebensjahr und nur mit der Streifenkarte U21 möglich. Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr muss dazu ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Fahrkartenkontrolle mit der entwerteten Streifenkarte U21 vorgezeigt werden.

Kaufmöglichkeit Streifenkarte/Streifenkarte U21

Der ZonenCheck

Möchten Sie wissen, welche Zonen Sie für eine bestimmte Strecke benötigen, verwenden Sie bitte unseren ZonenCheck.